Bis zur Vorlage des Gesetzes zur Neuordnung der Staatsholding Öbib mit Beteiligungen an Post, Telekom Austria, Casinos, Verbund, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und OMV hat es fast zehn Monate gedauert. Nun hat es Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) eilig. Nach feiertagsbedingt nur vier Arbeitstagen endete die ultra-kurze Begutachtung in der Nacht auf Montag.


Allein für diese Hast erntet Löger Kritik – nicht nur von Gewerkschaft und Arbeiterkammer, sondern sogar von Ministerkollegen etwa aus dem ebenfalls unter ÖVP-Flagge agierenden Justizministerium, geführt vom früheren Rechnungshofpräsidenten Josef Moser (früher FPÖ). Im Regelfall habe die Begutachtungsfrist bei Gesetzesvorhaben sechs Wochen zu betragen, heißt es in dessen Stellungnahme. Daher "ist eine umfassende und abschließende Begutachtung nicht möglich".

Vier Tage statt sechs Wochen

In der Sache – die 2008 geschaffene weisungsgebundene Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (Öbib) wird in die Österreichische Beteiligungs AG (Öbag) umgewandelt – hat der Reformminister keine Bedenken, wohl aber wegen Details der Umsetzung. So sollten vorzeitig aus dem Aufsichtsrat ausscheidende Arbeitnehmervertreter ebenso unverzüglich nachnominiert werden wie Kapitalvertreter.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst reklamiert Belegschaftsvertreter von BIG und Casinos in den Öbag-Aufsichtsrat hinein. Sie wären gemäß Ministerialentwurf nicht vertreten, weil nur Betriebsräte der drei größten börsennotierten Konzerne genannt sind.

Erklärtes Ziel der Öbib-Reform ist die Präsenz der Republik in Post, Telekom und Co – samt Entsendung des Öbag-Vorstands in die Aufsichtsräte der Beiteiligungen. Das begrüßen ÖGB und AK ausdrücklich. Die Portfoliopolitik sei aber unbestimmt und auf Monetäres beschränkt.

Freischwebender Expertenbeirat

An die alte Privatisierungs-ÖIAG mit ihrem sich selbst erneuernden Aufsichtsrat erinnert fühlen sich Kritiker durch das Expertenteam, das sich der Öbag-Vorstand in "Erfüllung des erweiterten Aufgabenbereichs" zusammen stellen darf – abseits des Aufsichtsrats, dessen Mitglieder von der Hauptversammlung, also dem Finanzministerium gemäß Drittelparität bestellt werden. Für die Öbag-Aufsichtsräte gelten laut Erläuterungen wohl "die höchsten Anforderungen analog zum Österreichischen Corporate-Governance-Kodex", der Kodex selbst mit Mandatsbeschränkungen für Kapitalvertreter aber nicht. Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer sieht in dem Beteiligungskomitee eine Entpolitisierung.

Das Sozialministerium sieht die EU-Vergaberichtlinie verletzt, wenn die BIG ohne Ausschreibung mit Aufträgen betraut wird – und urgiert eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes. (ung, 5.11.2018)