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Die Einlagensicherung dient als Sicherheitsnetz für Bankeinlagen, sollte ein Geldhaus zu Fall kommen.

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Wien – Die Einlagensicherung Austria (ESA) wird 2019 mit einem Fondsvolumen von rund 500 Mio. Euro an den Start gehen. Das entspreche rund 0,31 Prozent der gesicherten Einlagen von rund 160 Mrd. Euro, sagte der Vorsitzende des ESA-Aufsichtsrates, der Geschäftsführer der WKÖ-Bankensparte, Franz Rudorfer, am Freitag zur APA. Bis 2024 müssten 0,8 Prozent oder 1,3 Mrd. Euro erreicht werden.

Die Umsetzung der einheitlichen österreichischen Einlagensicherung, der mit Ausnahme der Erste Bank und Sparkassen alle heimischen Sparinstitute angehören, und die per Gesetz von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) – in enger Abstimmung mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) – einzurichten war, sei fast fertig. Derzeit werde zum Beispiel intensiv am Internetauftritt des Einlagensicherungsfonds gearbeitet, sagte Rudorfer.

Bis Jahresende altes System

Bis 31. Dezember ist die Einlagensicherung noch so organisiert, dass jeder der fünf Bankensektoren – Sparkassen, Raiffeisen, Volksbanken, Hypos und Aktienbanken/Bankiers – seine eigene Einlagensicherung hat. Wer wohin kam, wurde mit der Fachverbandszugehörigkeit abgegrenzt.

Seit 2015 wird auf Basis einer EU-Richtlinie EU-weit an einem einheitlichen Einlagensicherungssystem gearbeitet. Die Erste Bank und Sparkassen haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im institutseigenen Sicherungssystem zu verbleiben. Alle anderen traten der ESA bei, auch nach längerem Zögern der Raiffeisenbankensektor.

Ende 2017 gegründet

Die Einlagensicherung Austria wurde Ende 2017 gegründet. Als Geschäftsführer fungieren Rechtsanwalt Erland Pirker und die Banker Harald Podoschek und Stefan Tacke. Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Personen. Je nach der Höhe der Anteile kommen fünf aus dem Raiffeisen- und fünf aus dem Bankierssektor, jeweils zwei kommen von den Volksbanken und Hypos. Rudorfer hat als WKÖ-Vertreter den Vorsitz.

Die Einlagensicherung dient dazu, die Spareinlagen der Kunden bei Ausfall eines Institutes abzusichern. Sollte die im Fonds liegende Summe nicht ausreichen, müssten zuerst andere Institute nachschießen – und wenn das nicht ausreicht, der Staat einspringen.