Klagenfurt – Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Montag eine 31-jährige Kärntnerin zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt. Die Frau hatte auf Facebook unter anderem gefordert, Menschen wieder in Konzentrationslagern zu internieren. Sie erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

"Solche Leute gehören in die Gaskammer"

Die Frau hatte zugegeben, Anfang 2017 ein wüstes Facebook-Posting abgesetzt zu haben. Der Inhalt unter anderem: "Solche Leute gehören in die Gaskammer", weiters benutzte sie die Formulierung "sollen wir uns verneigen vor dem dreckigen Blut – als Adi noch Reichskanzler war, gab es sowas nicht, die kamen sofort ins KZ, was heute auch wieder gehört". Staatsanwältin Sarah Katschnig warf der Frau aufgrund dieses Postings vor, den Nationalsozialismus gutgeheißen zu haben.

In ihrer Einvernahme durch den Schwurgerichtshof unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin sagte die Angeklagte, dass sie damit keinesfalls eine Gruppe pauschal gemeint habe: "Nur solche Leute, die Frauen vergewaltigen." Das Posting sei während eines längeren Streits mit einer Frau entstanden, der auch über Facebook geführt wurde: "Ich war in einer Ausnahmesituation." Verteidiger Philipp Tschernitz verwies auf einen Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung: "Die Beamten sagen selbst, dass sie nicht glauben, dass die Frau vorgehabt hat, den Nationalsozialismus zu beschönigen oder zu verbreiten."

Frau mehrfach vorbestraft

Staatsanwältin Katschnig verwies auf das Vorleben der mehrfach vorbestraften Frau. So sei sie im Jahr 2009 wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden – sie hatte damals angegeben, dass sie sich von Leuten provoziert gefühlt habe, die T-Shirts mit der Aufschrift "Scheiß Nazis raus" getragen hatten. Die Frau rechtfertigte sich am Montag damit, kurz bevor sie das Posting abgesetzt hatte, eine Onlinemeldung über eine Vergewaltigung gelesen zu haben. "Das, was Sie da geschrieben haben – das ist schon ein sehr konkreter Wunsch. Wie kommen Sie dazu, so etwas zu schreiben?", fragte die beisitzende Richterin Ute Lambauer. "Das war kein Wunsch, das war nur ein blöder Ausdruck", sagte die Angeklagte.

Ausdruck "Judenhure" im Streit gefallen

Als Zeugin geladen war auch jene Frau, mit der die Angeklagte auf Facebook gestritten hatte. Dabei hätten beide unschöne Ausdrücke verwendet, sagte diese. Allerdings habe die Angeklagte bereits in der Vergangenheit gefordert, dass sie und ihre Familie vergast gehören, auch der Ausdruck "Judenhure" sei immer wieder gefallen. Gutachter Franz Schautzer bescheinigte der Angeklagten eine "emotional instabile Persönlichkeit", sie stamme aus schwierigen familiären Verhältnissen und sei heroinabhängig gewesen – außerdem neige sie zu "sehr impulsiven Handlungen": "Die Störung ist aber nicht so ausgeprägt, dass die Frau nicht grundsätzlich wusste, was sie tat."

Verteidiger Tschernitz verwies auf die in letzter Zeit vermehrt stattfindenden Prozesse, die am Landesgericht Klagenfurt wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz stattfinden: "In der Regel sitzen hier nicht solche Leute wie die Angeklagte. Es steht ohne Zweifel fest, dass es nicht ihre Intention ist, den Nationalsozialismus zu verherrlichen." Teilweise würden auch Politiker versuchen, mit solchem Gedankengut zu spielen, etwa wenn sie Postings über Straftaten von Ausländern erstellen würden. Staatsanwältin Katschnig sah jedoch eindeutig die Schuld der Angeklagten gegeben: "Ein Streit ist noch lange kein Grund, sich zu solchen Äußerungen hinreißen zu lassen, die die Grundrechte der Demokratie verletzen." (red, APA, 12.11.2018)