Wien – Dietiwag.org-Blogger Markus Wilhelm hat gegen einen ORF-"Seitenblicke"-Bericht vom Mai 2018 Beschwerde bei der KommAustria eingelegt. Darin war von "haltlosen Vorwürfen" des Beschwerdeführers gegen Gustav Kuhn, dem damaligen Leiter der Tiroler Festspiele Erl, die Rede. Die KommAustria stellte jetzt darin eine Verletzung des Objektivitätsgebots fest.

Wilhelm hätte keine Möglichkeit zur Stellungnahme gehabt, beim "durchschnittlichen Seher" sei der "unzutreffende Eindruck" erweckt worden, dass bereits feststehe, dass die vom Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe gegen Kuhn unzutreffend seien, heißt es in dem Bescheid der KommAustria, den Wilhelm auf seinem Blog veröffentlichte.

"Seitenblicke"-Beitrag vom 15. Mai 2018
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In dem Beitrag Mitte Mai hatten die "Seitenblicke" Kuhn in einem Kloster in der Toskana besucht, in dem der "Maestro" eine Musikakademie leitet. Dabei war seitens des Gestalters des Beitrages von "haltlosen Anschuldigungen" gegen den Dirigenten unter anderem hinsichtlich der angeblichen sexuellen Übergriffe die Rede. Zu Wort kamen neben Kuhn selbst noch Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) und der Anwalt des Künstlers, Ex-Justizminister Michael Krüger (FPÖ). Alle drei echauffierten sich über die Vorwürfe, Gusenbauer sprach von einer "schrecklichen Zeiterscheinung", weil mittlerweile "jeder über jeden alles behaupten" könne.

Dem ORF wird aufgetragen, den Spruch innerhalb von sechs Wochen (ab Rechtskraft des Bescheids, der ORF hat vier Wochen Zeit, Berufung gegen diesen Bescheid einzulegen) in den "Seitenblicken" zu verlesen und einzublenden, ordnet die KommAustria an.

Ein ORF-Sprecher erklärte, dass der Bescheid derzeit von Juristen des Hauses geprüft werde. Dann soll über die weiteren Schritte entschieden werden.

Gegen Kuhn laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Mehrere Künstlerinnen bezichtigen ihn der sexuellen Übergriffe. Der "Maestro" hat inzwischen die künstlerische Leitung zurückgelegt. (red, APA, 19.11.2018)