Der Rat für deutsche Rechtschreibung sieht die Entwicklungen bei der Repräsentation von Gender in der Sprache noch am Anfang.

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Passau – Bei einer Sitzung des Rats für deutsche Rechtschreibung am Freitag hat das ExpterInnengremium entschieden, keine konkrete Anleitung für gendergerechte Sprache zu geben. Für die Sitzung war angekündigt gewesen, womöglich genauere Empfehlungen für den gendergerechten Umgang mit Sprache abgeben zu wollen. Nun blieb es lediglich bei einer Erinnerung an Kriterien, die bereits im Juni für geschlechtersensible Formulierungen abgegeben wurden. Demnach soll die geschriebene und gesprochene Sprache verständlich, sachlich, lesbar und vorlesbar sowie eindeutig sein und auch Rechtssicherkeit bieten.

Der Rat erinnerte in seiner Pressemitteilung nach der Sitzung auch an die verschiedenen Möglichkeiten des geschlechtergerechten Sprechens und Schreibens wie den Gender-Stern (zum Beispiel Leser*innen) oder den Unterstrich (Leser_innen).

Kontroverser Diskurs

Der Rat stellte darüber hinaus fest, dass der "gesellschaftliche Diskurs über die Frage, wie neben männlich und weiblich ein drittes Geschlecht oder weitere Geschlechter angemessen bezeichnet werden können, sehr kontrovers verläuft". Doch sei das Recht von Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, ein Anliegen, das sich auch in der Sprache abbilden soll.

Der Rat nimmt auch Bezug auf die Verfassungsgerichtsentscheidungen in Deutschland und Österreich, wonach es in Urkunden auch eine Möglichkeit der Personenbeschreibung über männlich und weiblich hinaus geben soll, beispielsweise "divers". Das würde die Entwicklung vermutlich beschleunigen, die der Rat für deutsche Rechtschreibung erst am Anfang sieht. (red, 19.11.2018)