Die erforderliche Mindestprofiltiefe für einen Winterreifen beträgt bei Radialreifen vier Millimeter und bei Diagonalreifen fünf Millimeter.

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Der erste Schnee in Österreich und schon werden jene Autobesitzer hektisch, die es bisher verabsäumt haben, die Reifen zu wechseln. Die Werkstätten werden in den nächsten Tagen bestimmt ausgelastet sein. Denn, so will es die Winterreifenpflicht hierzulande: Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind. Es ist also höchste Zeit.

Aber wie sieht es in unseren Nachbarländern mit der Winterreifenpflicht aus? Der ÖAMTC hat die Antworten parat.

  • Ungarn: Dort gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Dennoch kann die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Blöd, wenn man da nicht zumindest Schneeketten mit an Bord hat: Wer dann keine parat hat, dem kann sogar die Einreise verweigert werden.
  • Italien: Die italienischen Provinzen entscheiden selbst, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ gilt. So sind in Südtirol Winterreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen verpflichtend. Auf der Brennerautobahn und im Stadtgebiet Bozen hingegen muss man – unabhängig der Witterung – zwischen 15. November und 15. April mit Winterreifen fahren. Verstöße gegen die angeordnete Winterreifenpflicht werden innerorts mit Strafen bis 168 Euro, außerorts sogar bis zu 335 Euro geahndet.
  • Deutschland: Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht. Bei Missachtung drohen 40 Euro Strafe. Behindert man den Verkehr infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen, beträgt die Strafe 80 Euro. Alle neuen, seit 1. Jänner 2018 hergestellten, Winterreifen müssen das "Alpine"-Symbol aufweisen, damit sie als wintertauglich gelten. Übergangsweise erfüllen aber bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht (bis 30. September 2024).
  • Tschechien: Dort gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie bei Temperaturen unter vier Grad müssen generell Winterreifen montiert sein. Bei Verstoß ist mit Strafen bis 92 Euro zu rechnen. Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig. Sind sie verpflichtend zu verwenden, wird das durch entsprechende Schilder angeordnet.
  • Slowakei: In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Auch hier sind Schneeketten nur erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. Strafen betragen mindestens 60 Euro.
  • Slowenien: Hier ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe in Höhe von 120 Euro rechnen. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden, sofern die Reifen eine Mindestprofiltiefe von drei Millimeter aufweisen.
  • Schweiz: Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Behindert man aber auf verschneiten Straßen den Verkehr mit ungeeigneter Bereifung, drohen Geldstrafen (rund 92 Euro). Bei entsprechender Beschilderung sind Schneeketten Pflicht. (red, 19.11.2018)