Tausende Österreicherinnen und Österreicher müssen derzeit beweisen, dass sie die türkische Staatsbürgerschaft nicht wieder angenommen haben. Ihnen droht die Staatenlosigkeit.

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Im Zuge des türkischen Verfassungsreferendums im April 2017 wurde der FPÖ ein offizielles türkisches Wählerverzeichnis zugespielt. Seitdem die Freiheitlichen die österreichische Öffentlichkeit damit konfrontiert haben, werden die Doppelstaatsbürgerschaften türkeistämmiger Österreicherinnen und Österreicher thematisiert und diskutiert.

Bei den fraglichen Listen handelt es sich um eine offizielle Wählerevidenz der türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, die in der Türkei wahlberechtigt sind. Österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften sind in diesen Listen nicht angeführt, sie müssen erst im Vergleich mit anderen Quellen erschlossen werden. Das passiert derzeit. Denn die Listen wurden von den österreichischen Behörden akzeptiert, und sie werden nun als Beweismittel verwendet, um angebliche Doppelstaatsbürgerschaften festzustellen und die jeweiligen Personen dann auszubürgern.

Wie das Problem entstand ...

Erst seit 2014 können türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Ausland ihre Stimme in den konsularischen Vertretungen abgeben. An der Wurzel des Problems steht freilich Präsident Recep Tayyip Erdoğan. Ihm war weniger daran gelegen, die Auslandstürken mithilfe des Wahlrechts in den demokratischen Prozess einzubinden, vielmehr trieb ihn reines Kalkül. Erdoğan brauchte die Stimmen der Auslandstürken für seinen Machterhalt – und brachte so das Problem "türkische Doppelstaatsbürgerschaft" nach Österreich. Denn was als längst überfälliges Entgegenkommen Ankaras aussieht – immerhin sind die Auslandstürken die größte Investorengruppe im Land –, entpuppt sich rasch als Propagandacoup. Allerdings soll nicht verhehlt werden, dass die von Erdoğan ermöglichten Erleichterungen nicht gering zu achten sind: So versprach er Doppelstaatsbürgerinnen und Doppelstaatsbürgern zum Beispiel, die Ablösezahlung für den Wehrdienst in der Türkei von sechs- auf eintausend Euro zu verringern.

Da nun auch die Auslandstürken in Österreich wählen durften, wurde die Wählerevidenzliste seitens der obersten türkischen Wahlbehörde (YSK) ausgestellt. Diese Evidenzliste lag in Moscheen und bei türkischen Vereinen in Österreich auf und war dort für alle Personen frei zugänglich. Mit ihrer Hilfe wurden potenzielle Wählerinnen und Wähler kontaktiert und mobilisiert. Übrigens recht erfolgreich, ich erinnere mich an die Busse, die Wählerinnen und Wähler in die türkischen Konsulate und in die Botschaft transportierten.

... und zum Politikum wurde

In der Folge wurden diese Listen von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache als Beweismittel für "illegale Doppelstaatsbürgerschaften" medial präsentiert, und von den Behörden wurde verlangt, die Wählerverzeichnisliste als zentrales Beweismittel anzuerkennen. Von dieser Politik konnte die FPÖ in zweierlei Hinsicht profitieren. Einerseits, weil durch die Aberkennung von tausenden österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit Migrationshintergrund Wählerstimmen an andere Parteien verhindert werden konnten. Andererseits versuchte man durch diese Politik wieder innenpolitisch Profit auf Kosten der Migrantinnen und Migranten zu machen.

Das Problem dabei: Die Wählerevidenzlisten sind nicht sehr vertrauenswürdig. Laut Betroffenen sind auf den Listen auch Personen, die längst gestorben sind oder schon lange keine türkischen Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger mehr sind. Es gibt bis dato keine Feststellung über die Vertrauenswürdigkeit dieser Wählerevidenzlisten, die ja in Ankara erstellt wurden. Sie werden von den österreichischen Behörden und Verwaltungsgerichten als zentrales Beweismittel betrachtet, obwohl immer mehr Betroffene nachweisen können, dass sie tatsächlich ausschließlich die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Türkeistämmige Erdoğan-Kritiker berichten außerdem, dass die türkischen Behörden ihnen auch nicht behilflich sind, um für die österreichischen Behörden Nachweise aus der Türkei zu besorgen.

Existenzielle Auswirkungen

Welche Folgen bringt diese unüberlegte beziehungsweise fatale Vorgehensweise? Das Staatsbürgerschaftsgesetz sieht hier einen Ex-lege-Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft vor, der somit zurückwirkt. Wie nun deutlich wird, kann dies auch österreichische Kinder und Jugendliche treffen, die davon gar nichts wussten. Sie verlieren ohne eigenes Verschulden und Zutun ihre österreichische Staatsbürgerschaft und somit ihr Aufenthaltsrecht und ihre Zukunftsperspektiven. Dabei handelt es sich um Kinder, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind.

Diese Verfahren betreffen tausende Menschen. Für die Betroffenen geht es mitunter um ihre Existenz: erschwerter Arbeitsmarktzugang, Staatenlosigkeit, Nichtigkeit von Grundstückskäufen, Rückforderung von Förderungen und Sozialleistungen et cetera. Was ist mit dem Wehrdienst, den diese Personen für den österreichischen Staat geleistet haben? Es bleiben unzählige offene Fragen, die niemand beantworten kann und will.

Stichtagsregelung als Übergangslösung

Es gilt also eine lebensnahe Lösung zu finden und damit auch schuldlose Menschen wie in Österreich geborene Kinder und Jugendliche vor etwaiger Staatenlosigkeit und damit dem Verlust ihrer Lebensgrundlage zu schützen. Als ich im Vorjahr als Erste einen Vorschlag dazu machte, wurde ich von der FPÖ-Anhängerschaft angegriffen. Doch mit der Zeit wurde vielen bewusst, dass diese Vorgehensweise mehr Schaden bringt als Nutzen. Daher: Warum keine sinnvolle Übergangslösung? Sinnvoll wäre eine Stichtagsregelung, welche es Betroffenen erlaubt, bis zu einem bestimmten Tag, bei nachweislicher Zurücklegung ihrer zweiten Staatsbürgerschaft, die österreichische Staatsbürgerschaft beizubehalten (juristisch gesehen: wiederzuerlangen). Damit könnte das Problem bereinigt werden, und die Behörden würden nicht jahrelang mit aufwendigen Feststellungsverfahren lahmgelegt werden.

Es kann nicht sein, dass diese Gruppe von Menschen, die Opfer einer mutwilligen Politik ist, einfach so im Stich gelassen wird. Hier braucht es eine vernünftige Lösung, die ja de facto parat liegt und nur umgesetzt werden muss! (Berîvan Aslan, 21.11.2018)