Das Kroaten-Gedenktreffen am Loibacher Feld in Bleiburg steht wegen des Bezugs auf das faschistische Ustascha-Regime in der Kritik. "In den letzten Jahren ist immer wieder weggeschaut worden", sagt Nationalismusforscher Dario Brentin.

Foto: EXPA / APA / picturedesk.com

Salzburg – Über acht Stunden berieten die Geschworenen am Montag über die Urteile im Salzburger Prozess gegen 14 Dinamo-Zagreb-Ultras. Bei jedem einzelnen Angeklagten beurteilten sie, ob er sich der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz schuldig gemacht hatte, weil er das kroatische Ustascha-Regime verherrlicht hatte.

Bei einer Feier im Juni 2015 in Hallein seien Ustascha-Lieder gesungen worden, eine Flagge des faschistischen Regimes hing neben einem auf der Zeltplane aufgemalten Hakenkreuz, einige Männer hoben die rechte Hand zum Gruß. "Die Selbstinszenierung gipfelte in dem Gruppenfoto in der Theatergasse mit ausgestreckter rechter Hand", betonte Staatsanwalt Marcus Neher. Es sei rechtlich gleichbedeutend, ob der Hitler- oder der Ustascha-Gruß gezeigt werde, argumentierte er.

Sieben Schuldsprüche

Dem folgten auch die Geschworen, die um halb elf Uhr nachts schließlich ihre Entscheidung mitteilten. Sieben Angeklagte wurden schuldig gesprochen, sie erhielten bedingte Haftstrafen zwischen sechs und 15 Monaten. Vier Angeklagte, die zum Zeitpunkt der Tat noch junge Erwachsene waren, bekamen eine Diversion. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt, mit einer Probezeit von einem Jahr und der Auflage, ein Konzentrationslager zu besuchen. Drei Angeklagte, die die Geschworenen auf dem Foto nicht eindeutig beim Hitlergruß erkannt hatten, wurden freigesprochen.

Die Freisprüche und Diversionen sind bereits rechtskräftig. Bei den Schuldsprüchen haben sich sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger eine Rechtsmittelerhebung vorbehalten. Hier könnte es noch spannend werden. Legt Verteidiger Kurt Jelinek eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein, muss der Oberste Gerichtshof entscheiden. Bis Donnerstag werde er das mit seinen Mandanten entscheiden, sagte Jelinek.

Auswirkung auf Bleiburg-Treffen

"Es ist definitiv ein Präzedenzfall, der auch weite Wellen nach Kroatien schlagen wird", sagt der Nationalismusforscher Dario Brentin zum STANDARD. Auch auf das jährliche Kroatentreffen in Bleiburg könnte die Entscheidung Auswirkungen haben. "In den letzten Jahren ist immer wieder weggeschaut worden", erläutert Brentin. Es habe keinen juristischen Apparat gegeben, das sei nun potenziell anders. Aktionen, die sich auf die Ustascha beziehen, wurden von der Polizei in der Vergangenheit häufig nicht geahndet.

Für die jährliche Kriegsgedenkfeier gebe es eine Empfehlung des Innenministeriums an die Exekutive, dass der Kroatische Gruß nicht mit dem in Österreich verbotenen Hitlergruß identisch sei, argumentierte Verteidiger Martin Arthofer im Prozess. Staatsanwalt Neher hielt die Ansicht des Historiker Mario Jareb dagegen, wonach der Kroatische Gruß keine Handbewegung umfasst habe und diese erst während des Ustascha-Regimes analog zum Hitlergruß eingeführt worden sei. Auch Dario Brentin sagt: "Ich habe das immer als Hitlergruß gesehen."

Symbolegesetz im Ministerrat

In Kroatien gebe es noch immer keine juristische Grundlage, wie man mit den Symbolen und Grüßen der Ustascha umgehen soll, sagt der Forscher vom Zentrum für Südosteuropastudien der Universität Graz. In dieser Frage sei die kroatische Gesellschaft ziemlich gespalten. Auch eine Historikerkommission zur Erstellung einer Liste totalitärer Symbole sei zu keinem eindeutigen Schluss gekommen.

"Es ist traurig, dass hier Österreich einen deutlichen Schritt setzen muss, bevor sich in Kroatien etwas tut", spricht Brentin die geplante Novellierung des Symbolegesetzes an. Demnach sollen nun auch die Symbole und Gesten der Muslimbruderschaft, der PKK, der Grauen Wölfe und der Ustascha verboten werden. Das soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Kritiker halten die Novelle für unsachlich und schlicht nicht exekutierbar. (Stefanie Ruep, 20.11.2018)