Auch der New Beetle ist mittlerweile ein Auslaufmodell. Wer das klassische Design kreiert hat, soll nun das Gericht klären.

Foto: APA / dpa / Soeren Stache

Wolfsburg – Das Landgericht Braunschweig verhandelt am Mittwoch über das legendäre Design des VW Käfer und seines Nachfolgers New Beetle. Denn die Familie des früheren Porsche-Chefdesigners Erwin Komenda (1904 bis 1966) will klären lassen, ob sie für den längst verstorbenen Entwickler der berühmten Karosserie im Nachhinein noch Ansprüche hat. Als Käfer-Schöpfer gilt der Autokonstrukteur Ferdinand Porsche.

Ende Juli hatte das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Klage abgewiesen. Ingrid Steineck, die Tochter des Designers, hatte verlangt, das Urheberrecht am Porsche 911 und dem Vorgängermodell Porsche 356 nachträglich ihrem Vater zuzusprechen. Sie forderte einen Fairnessausgleich von 20 Millionen Euro – gewissermaßen eine Nachvergütung für den großen Erfolg des Sportwagens in den vergangenen sieben Jahrzehnten.

Porsche beansprucht Design für sich

Die Kammer in Stuttgart begründete die Abweisung der Klage damit, dass die fraglichen Baureihen in ihrem Aussehen stark von den Modellen des 356 und des ursprünglichen 911 abwichen. Porsche schreibt das Design der Sportwagen maßgeblich den Nachfahren des Firmengründers Ferdinand Porsche zu. Der Autobauer bestritt vor Gericht, dass Komenda für das Aussehen des 911er hauptverantwortlich war.

Volkswagen hält auch die aktuelle Klage für unbegründet. Diese Rechtsposition will das Unternehmen nach Angaben eines Sprechers auch am Braunschweiger Landgericht vortragen. Inhaltlich wollte sich der Konzern zu dem laufenden Verfahren zunächst nicht äußern. Im September war bekannt geworden, dass VW im Sommer 2019 die Produktion des Käfer-Nachfolgers Beetle einstellt. (APA, dpa, 21.11.2018)