Gemeinnützige Wohnungen könnten künftig womöglich nicht mehr über Internet-Plattformen wie Airbnb vermietet werden. Das berichtet die Zeitung "Die Presse". Die Materie könnte kommendes Jahr zum Gesetz werden, bisher gibt es dazu aber ledigliche eine (unverbindliche) Entschließung aller fünf Parlamentsfraktionen.

Laut Parlamentskorrespondenz gab es im Nationalratsausschuss für Bauten und Wohnen am Dienstag der Vorwoche eine Fünf-Parteien-Entschließung, die sich gegen kurzfristige Vermietungen von gemeinnützigen Wohnungen über Tourismusplattformen ausspricht. Demnach soll im Rahmen einer geplanten Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) die Möglichkeit eines Verbots der kurzfristigen Vermietung von Wohnungen des gemeinnützigen Sektors auf Tourismusplattformen geprüft werden. Damit hoffe man, Missbrauch in diesem Bereich auszuschalten, erklärte Abgeordnete Selma Yildirim (SPÖ). (APA, 21.11.2018)