Unzulässige Videoüberwachung wurde am öftesten bestraft.

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Seit Mai ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, die einen behutsameren Umgang mit Daten vorschreibt. Seitdem hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) mit einer Fülle an Beschwerden – Mitte Oktober waren es rund 900 – zu tun und muss Unternehmen und Privatpersonen auf Verstöße prüfen. Bis dato kam es zu nur vier Strafen und zwei Abmahnungen, wie die DSB auf Anfrage des STANDARD mitteilte.

Die Betroffenen mussten Bußgelder in der Höhe von 300 bis 4800 Euro zahlen. Einer ist der Besitzer eines Kebabstandes, der offenbar unzulässigerweise eine Videoüberwachung installiert hatte. Dafür musste er 1800 Euro Bußgeld zahlen.

Videoüberwachung

Die höchste Geldstrafe bisher wurde von einem Wettlokal verlangt, das ebenfalls wegen illegaler Videoüberwachung mit 4800 Euro zur Kasse gebeten wurde. Ein anderes Lokal musste aus demselben Grund 400 Euro zahlen. Und weil ein Mann unerlaubt eine Dashcam nutzte, wurden ihm 300 Euro Bußgeld auferlegt. Dabei handelte es sich um eine Kamera, die die Nutzung eines Autos aus der Sicht des Lenkers aufzeichnet, was illegal ist. Zwei Personen wurden ermahnt, weil sie ohne Erlaubnis Überwachungskameras für ihr Eigenheim verwendet hatten.

59 Prozent haben DSGVO nicht umgesetzt

Die Höchststrafen bei groben Verstößen liegen bei bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Österreichs Unternehmen hinken allerdings bei der Umsetzung der DSGVO hinterher. Wie der Gläubigerschutzverband KSV1870 in einer aktuellen Aussendung mitteilt, sollen rund sechs von zehn Unternehmen die Vorgaben bis dato noch immer nicht erfüllt haben, acht Prozent hätten noch gar nicht damit begonnen. Der Grund dafür liegt wohl darin, dass die Umsetzung mit hohen Kosten verbunden ist.

Nur eine Buße in Deutschland

In Deutschland zeigt man sich offenbar noch weniger straffreudig: Am Donnerstag wurde laut Stefan Brink, dem Datenschutzbeauftragten aus Baden-Württemberg, die erste Strafmaßnahme verkündet: Der Online-Chatanbieter Knuddels muss 20.000 Euro zahlen, weil er die Daten seiner Nutzer unverschlüsselt gespeichert habe. Im September waren die E-Mail-Accounts und Passwörter von 1,9 Millionen Usern aufgetaucht.

Österreich weichte DSGVO auf

Die Strafe, so Brink, sei deswegen so niedrig, weil Knuddels mit den Behörden kooperierte und seinen Datenschutz nach Empfehlungen des Beauftragten verbesserte. Es komme "nicht darauf an, in einen Wettbewerb um möglichst hohe Bußgelder einzutreten". Im Unterschied zu Deutschland ist Österreich wie berichtet bei der DSGVO einen eigenen Weg gegangen und hat die Bestimmung zu einem großen Teil aufgeweicht. So setzt man hierzulande auf Verwarnen statt Strafen – weswegen Österreich möglicherweise ein EU-Verfahren droht.

Dazu kommt, dass Kritiker vor Inkrafttreten der neuen Regeln vor massiven Problemen für Unternehmen gewarnt hatten, da die Umsetzung teuer und das Strafmaß hoch angesetzt sei. Letzteres hat sich zumindest laut der bisherigen Bilanz in Österreich und Deutschland nicht bewahrheitet. (Muzayen Al-Youssef, 23.11.2018)