Wien – Ab sofort können sich VW- Geschädigte beim deutschen Justizministerium zur VW-Sammelklage anmelden, informiert Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV). Der VSV hilft laut eigenen Angaben seinen Mitgliedern aus Österreich und Südtirol, die Anmeldung rechtlich hieb- und stichfest durchzuführen.

"Wegen drohender Verjährung der Ansprüche empfehlen wir die Anmeldung jedenfalls bis 31. 12. 2018 vorzunehmen", so Kolba. Grundsätzlich können sich Betroffene auch selbstständig auf der Website des deutschen Justizministeriums anmelden. (red, 25.11.2018)