London – "Nein heißt Nein" – das gilt in weniger als einem Drittel der europäischen Länder. In den meisten Ländern werde ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt, teilte Amnesty International mit. Die Menschenrechtsorganisation hat dafür die Gesetzeslage in 31 europäischen Ländern untersucht.

Demnach haben nur acht von 31 untersuchten Ländern in Europa sogenannte "zustimmungsbasierte Definitionen" von Vergewaltigung in ihren Gesetzen festgelegt. In Deutschland, Irland, Großbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden gilt es als Vergewaltigung, wenn Menschen Sex haben, obwohl einer der Beteiligten Nein gesagt hat. In Schweden gilt seit Juli dieses Jahres ein Gesetz, nach dem die Partner aktiv zustimmen müssen – verbal oder nonverbal.

Aufholbedarf in der Gesetzgebung

In den rechtlichen Definitionen der weiteren 23 Länder wird laut Amnesty nur bei Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang von einer Vergewaltigung ausgegangen. "Viele Leute glauben noch immer, es handle sich nicht um Vergewaltigung, wenn das Opfer betrunken oder freizügig gekleidet ist oder sich nicht körperlich wehrt." Dies sei jedoch falsch, so die Organisation: "Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt."

Auch Österreich gehört zu jenen Ländern, wo der Rechtsbegriff der Vergewaltigung auf Gewalt, Gewaltandrohung oder Nötigung, oder auf der Unfähigkeit der Betroffenen, sich zur Wehr zu setzen, basiert. Damit wird in Österreich – wie in den meisten Ländern in Europa – Sex ohne Einwilligung nach wie vor nicht per Gesetz als Vergewaltigung definiert, hieß es dazu von Amnesty Österreich. Hier sieht die Organisation Aufholbedarf in der Gesetzgebung.

Durch Gesetzesänderungen könnten europäische Regierungen dafür sorgen, dass Frauen nicht mehr anzweifeln, dass die Täter bestraft werden, sagte Anna Blus, die bei Amnesty für Frauenrechte zuständig ist. Letztlich biete das auch besseren Schutz vor Vergewaltigungen. (APA, 26.11.2018)