Ab 1. Dezember wird der südliche Teil der Ing.-Etzel-Straße in Innsbruck zur Waffenverbotszone.

Foto: imago / Deutzmann

Innsbruck – Die sogenannte Bogenmeile wird ab 1. Dezember zur ersten Waffenverbotszone des Landes. Die Verordnung nach Paragraf 36b des Sicherheitspolizeigesetzes gilt für drei Monate. "Danach wird die Maßnahme evaluiert und bei Bedarf verlängert", wie Othmar Sprenger von der Tiroler Landespolizeidirektion erklärt. Man reagiere damit auf die steigende Zahl von Straftaten in dem Bereich, bei denen auch Waffen verwendet worden seien.

Sprenger betont allerdings, dass die Waffenverbotszone schon Ende Oktober beschlossen worden sei und keine Reaktion auf die tödliche Messerattacke von der Nacht auf Sonntag darstelle. Dabei kam ein 21-Jähriger in eben dem Bereich ums Leben, der ab 1. Dezember als Verbotszone ausgewiesen wird. Was genau am Wochenende vorgefallen ist, beschäftigt derzeit noch die Ermittler. Die Obduktion des Getöteten hat am Montag ergeben, dass der junge Mann durch eine Stichwaffe ums Leben gekommen ist.

Ermittler vermuten Drogengeschäft

Dem Tötungsdelikt dürfte ein Drogengeschäft in einem der Bögenlokale vorangegangen sein, so die Ermittler zum STANDARD. Noch am Sonntag wurde ein 24-jähriger afghanischer Staatsangehöriger im Umkreis des Tatorts aufgegriffen und festgenommen. Der Mann bestreitet jeden Zusammenhang mit der Tat, wurde aber zur weiteren Einvernahme ins Polizeianhaltezentrum eingeliefert.

Ob die Waffenverbotszone künftig Gewalttaten wird verhindern können, werde sich erst weisen. Jedenfalls sieht man die Maßnahme mangels Erfahrungswerten bei der Exekutive "als Herausforderung". Ab 1. Dezember wird das Verbot in genau jenem Bereich gelten, der schon jetzt von der Polizei videoüberwacht wird. Bilder zur Tat am Sonntag werden derzeit noch ausgewertet und lieferten bisher keine Erkenntnisse.

Wer stellt eine Gefahr dar?

Gelten wird das Verbot, welches das "Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen" umfasst, täglich von 18 bis 8 Uhr. Die Polizei darf dann auf Verdacht hin Personen und deren Fahrzeuge durchsuchen. Wer eine Waffe mitführt, erhält eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro.

Die Frage wird sein, was als Waffe gilt, wie Sprenger erklärt: "Der Normalbürger mit seinem Taschenmesser hat nichts zu befürchten. Führt ein amtsbekannter Gewalttäter eines mit, der hingegen schon." Ausgenommen seien zudem gewisse Berufsgruppen, die etwa Werkzeuge mitführen, sowie Personen mit gültigen Waffenbesitzkarten.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) lässt nun in den Bundesländern weitere mögliche Orte für Waffenverbotszonen prüfen. (ars, 26.11.2018)