Eine Wienerin ging erfolgreich gegen die deutsche Online-Dating-Plattform Parship vor. Das Portal verlangte den vollen Betrag für die Mitgliedschaft von der Frau.

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Um online die große Liebe zu finden, meldete sich die Wienerin Frau P. bei der Dating-Plattform Parship an. Die Frau nahm dabei die zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft in Anspruch, die fast 600 Euro kostet. Allerdings war P. offenbar von der Männerauswahl nicht allzu angetan, weshalb sie innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist vom Vertrag zurücktrat. Parship weigerte sich allerdings, das gesamte Geld zurückzuzahlen, weil die Frau bereits Kontakt mit mehreren Männern aufgenommen hatte.

Nur zugezwinkert

Stattdessen wurde der Wienerin mitgeteilt, dass sie 449,10 Euro zu zahlen hatte. Acht Männer hatte die Frau kontaktiert, Parship sah sich deshalb im Recht einen Wertersatz zu berechnen. Der Clou dabei ist, dass selbst eine Art "Lächeln", also ein digitaler Zuwink, als Kontaktaufnahme bei der Plattform gesehen wird. Somit wurden der Dame nur mehr 150 Euro auf ihr Konto zurücküberwiesen. Frau P. hatte bereits bei der Anmeldung die vollen 600 Euro gezahlt.

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Parship will kein Gerichtsverfahren

Die Wienerin wandte sich in weiterer Folge an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Wien – mit Erfolg. Mit den Vorwürfen der Konsumentenschützer konfrontiert, überwies die Plattform dann doch den vollen Betrag zurück. Laut Martin Goger von der Arbeiterkammer wollte sich das Unternehmen nicht auf ein Gerichtsverfahren einlassen. "Wir haben den Differenzbetrag eingeklagt, also die von Parship als Wertersatz berechneten 449,10 Euro", sagt der Konsumentenschützer.

Einige Probleme mit Portal

Goger sagt im Gespräch mit dem STANDARD, dass es bereits etliche ähnliche Beschwerden rund um die kostenpflichtige Online-Dating-Plattform gibt. Der Konsumentenschützer spricht von aktuell 21 Verfahren und weiteren Fällen, die gerade vorbereitet werden. Betrieben wird das Portal übrigens von der deutschen PE Digital GmbH – ihnen gehört auch die Plattform ElitePartner. (dk, 27.11.2018)