Bild nicht mehr verfügbar.

Ein Butterfly-Messer gilt zwar in Österreich als Waffe. Wer 18, unbescholten und EU-Bürger ist, darf es aber besitzen.

Foto: Picturedesk / Justin Tallis

Wien – Über Messer wurde in jüngster Zeit wenig Erfreuliches berichtet. Der Anteil von Messern als Tatwaffen bei Gewaltverbrechen ist enorm gestiegen: Laut Innenministerium waren im Jahr 2008 nur 272 entsprechende Anzeigen erstattet worden, im Vorjahr waren es 1060. Da fast ein Drittel aller ermittelten Tatverdächtigen Asylwerber beziehungsweise Nicht-EU-Staatsbürger waren, soll das geltende Schusswaffenverbot für diese Bevölkerungsgruppe auf alle Waffen, also auch auf Messer, die als Waffen gelten, ausgeweitet werden. Küchenmesser oder Taschenmesser, die als Gebrauchsgegenstände eingestuft werden, sind davon nicht betroffen.

Springmesser in Österreich erlaubt

Aber welche Regeln gibt es in Österreich überhaupt für Messer? "A richtiga Bua hot a Messer und a Schnua", hieß es in grauer Vorzeit einmal. Heute ist zwar das Smartphone die Spielwiese jung gebliebener Abenteurer, aber Messer aller Art sind nach wie vor hoch im Kurs. Und das ist kein Zufall, denn im Vergleich mit vielen Ländern Europas ist Österreich ein Messerparadies. Unbescholtene Personen ab 18 dürfen Butterfly-Messer oder Springmesser in der Hosentasche haben, Military-Messer in den Stiefel stecken und, wenn sie wollen, einen Tomahawk am Gürtel baumeln lassen.

Verbot bei Versammlungen

Ob sie damit auch in öffentliche Gebäude, Verkehrmittel oder Lokale kommen, hängt freilich von der jeweiligen Hausordnung ab. Es ist außerdem nicht erlaubt, bewaffnet an Versammlungen teilzunehmen.

Verboten sind in Österreich grundsätzlich "der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind", heißt es im Waffengesetz. Bei Messern fallen darunter etwa als Kugelschreiber getarnte Stichwaffen, sogenannte Neck-Knifes, die aussehen wie Anhänger, aber auch historische Klassiker wie der im Gehstock verborgene Degen.

Ein Küchenmesser ist keine Waffe

Ob ein Messer als Waffe gilt, ist im Waffengesetz so geregelt: "Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen." Auch wenn ein Küchenmesser auch zu kriminellen Zwecken verwendet werden kann, ist es doch primär ein Küchenmesser, also keine Waffe. Ein Springmesser, dessen Klinge auf Knopfdruck hervorschnellt und fixiert wird, ist hingegen eher nicht zum Erdäpfelschälen gedacht; es gilt als Waffe. Diese Einstufung heißt aber nur, dass die Messer für Personen unter 18 tabu sind. Und: Wird eine Person mit einem Waffenverbot belegt, gilt das nicht nur für Schusswaffen, sondern eben auch für entsprechende Messer.

Die Länge der Klinge

Die Länge der Klinge spielt in Österreich keine Rolle. In Deutschland schon. Dort sind etwa Springmesser ab einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern verboten, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff springt. Springer mit gerade ausfahrender Klinge sind generell nicht erlaubt.

In Deutschland gibt es überhaupt viel schärfere Messerregeln. Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden legt in Feststellungsbescheiden eine waffenrechtliche Relevanz für bestimmte Modelle fest. Entscheidend ist etwa, ob es sich um einseitig oder zweiseitig geschliffene Klingen handelt, welche Form eine Klinge hat oder ob Messer mit einer Hand geöffnet werden können.

Teppichmesser in Deutschland problematisch

Die vielfältigen deutschen Regeln führen auch zu kuriosen Entscheidungen. So wurden etwa Autofahrer gestraft, die Rettungsmesser zum Durchschneiden von Gurten mitgeführt hatten. Teppichmesser dürfen in Deutschland nur Handwerker beruflich dabeihaben. Selbst Multitools wie Leatherman oder Swisstool mit mechanisch fixierbarer Klinge haben in Deutschland eigentlich nichts im Privatrucksack verloren.

In manchen Ländern wie Belgien muss man bei Kontrollen genau erklären können, warum man ein Messer mithat. In Finnland wiederum sind Messer außerhalb der Küche nur in der Natur gestattet.

Kunststoffmesser in Großbritannien verboten

In Großbritannien wurden Kunststoffmesser, auf die Metalldetektoren nicht reagieren, auf die Verbotsliste gesetzt. Außerdem legen die Briten mittlerweile den Begriff Waffe sehr weit aus, er betrifft sämtliche Gegenstände, für deren Mitnahme man keine schlüssige Begründung vorlegen kann und die als Waffe eingesetzt werden können. Ähnliches gilt in Österreich in Waffenverbotszonen, die nach dem Sicherheitspolizeigesetz verhängt werden können. (Michael Simoner, 29.11.2018)