Justizminister erteilten seit 2012 54 Weisungen.

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Wien – Justizminister Wolfgang Brandstetter und seine Vorgängerin Beatrix Karl (beide ÖVP) haben von 2012 bis 2017 54 Weisungen erteilt. Das geht aus dem Weisungsbericht hervor, der gestern, Mittwoch, vom Justizausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Gegenüber der vorigen Periode hat sich die Anzahl deutlich reduziert: Von 2009 bis 2012 gab es 125 ministerielle Weisungen.

Im Bericht 2012-2017 – in dem wie immer nur bereits abgeschlossene Verfahren dargestellt werden – ging es in vielen Fällen um Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz oder um Haft- und sonstige Strafvollzugsfragen, auch Korruptions- und Amtsmissbrauchsfälle waren immer wieder Gegenstand. Zwei Weisungen betrafen Verfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (IS) sowie drei Ermittlungen wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren.

Acht Weisungen für Verfahrenseinstellung

Fast die Hälfte der Weisungen (25) lautete auf "Verfahren einleiten oder fortsetzen; konkrete Erhebungen durchführen". Acht mal trug das Justizministerium der Staatsanwaltschaft auf, dass Verfahren einzustellen sind – und zweimal, dass Anklage zu erheben ist.

Einige Fälle sorgten für großes Aufsehen: So im Jahr 2016 die umstrittene Entscheidung des Weisungsrats, dass gegen einen Welser Anwalt, der in einem Plädoyer die Gaskammern im KZ Mauthausen infrage gestellt hatte, keine Anklage wegen Wiederbetätigung erhoben werden sollte. Auch in der Causa der lungenentzündungsbedingten Absage der Einvernahme von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beim Handelsgericht Wien im Jahr 2014 gab es eine Weisung: Minister Brandstetter beauftragte weitere Erhebungen, ob hier unrechtmäßig sensible Daten an Journalisten weitergegeben wurden, letztlich wurde das Verfahren eingestellt. (APA, 29.11.2018)