Klagenfurt – Eine Kärntner Rechtsanwältin ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt worden. Allerdings ist die Causa für die Frau damit nicht erledigt, sie erwartet nun ein weiteres Strafverfahren unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Nötigung und Verleumdung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei dem Prozess handelt es sich um den zweiten Rechtsgang – die Anwältin war bereits im März 2018 in dieser Causa vor Gericht gestanden und freigesprochen worden. Damals war der Tatbestand des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt gewesen. Das Oberlandesgericht Graz hob den Freispruch allerdings auf, das Verfahren musste wiederholt werden. Nachdem ein Termin Ende Oktober vertagt werden musste, fällte Richterin Michaela Sanin am Freitag nun ein Urteil in einer Causa, die als simple Verkehrskontrolle in Mittelkärnten begonnen hatte.

Zwei unterschiedliche Schilderungen

Der Vorfall hatte sich im Februar 2017 ereignet. Die Frau wollte ihre Tochter zum Bus bringen, mit dem sie auf Skikurs fahren sollte. Plötzlich stoppte eine Zivilstreife das Auto der Rechtsanwältin. Zwei Beamte in Zivil wollten prüfen, ob sie verbotenerweise während der Fahrt mit ihrem Handy telefoniert hätte. Was danach geschah, davon gibt es zwei sehr unterschiedliche Versionen. Jene der Polizisten, die sagten, die Frau sei aggressiv geworden, habe Beschimpfungen gebrüllt und darauf hingewiesen, dass sie Anwältin sei und wisse, was die Polizei dürfe. Sie habe sich mehrfach geweigert, die Fahrzeugpapiere und den Führerschein vorzuweisen und geschrien, sie werde jetzt weiterfahren, weil ihre Tochter zum Skikurs müsse. Zudem habe sie den erhebenden Beamten gestoßen.

Die Frau sagte, sie sei völlig ruhig geblieben und habe lediglich gefordert, dass sich der Polizist ausweisen solle, bevor sie ihm die Papiere gebe. Erst nachdem sich dieser geweigert habe, sei sie "verständlicherweise" nervös und vielleicht auch ein bisschen laut geworden. Gestoßen habe sie den Beamten nicht, Körperkontakt habe es aber schon gegeben. Sie habe auch nicht telefoniert und das den Polizisten mitgeteilt. Von einem Teil der Szene existiert auch ein Video. Als die Sache zu eskalieren begann, zog nämlich einer der Polizisten sein Smartphone aus der Tasche und filmte das Geschehen. Auf dem Video ist zu hören, wie die 42-Jährige in heller Aufregung schreit und einen Beamten als "Vollidiot" beschimpft. Auch die Stimme des Polizisten ist zu hören, der versucht, die Frau zu beruhigen.

Neuer Vorwurf: Amtsmissbrauch

Der Vorwurf der Anwältin gegenüber dem Polizisten, ein weiteres Video von seinem Smartphone gelöscht zu haben, brachte ihr schon Ende Oktober eine Ausweitung des Strafantrags durch Staatsanwältin Nicole Zwirn auf Verleumdung ein. Am Freitag sagte schließlich der Bezirkspolizeikommandant als Zeuge aus, mit dem Ergebnis, dass nun auch der Vorwurf des Amtsmissbrauchs bzw. der Anstiftung dazu im Raum steht.

Die Richterin verurteilte die Rechtsanwältin schließlich zu 180 Tagsätzen a 50 Euro, wogegen ihr Anwalt Philipp Tschernitz umgehend Berufung einlegte. Die Causa findet also ihre Fortsetzung sowohl am Landesgericht als auch beim Oberlandesgericht Graz. (APA, 30.11.2018)