Wien – Das Kartellgericht hat gegen die steirische A1 Tankstellenbetriebs GmbH wegen verbotener Preisabsprachen eine Geldstrafe von 70.000 Euro verhängt. A1 habe zwischen April 2015 und Februar 2018 mit einzelnen Tankstellenpächtern vertikale Preisbindungen für Treibstoffe vereinbart, was verboten ist, gab die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Dienstag bekannt.

Laut BWB haben die Tankstellenpächter ein Kassensystem der A1 Tankstellenbetriebs GmbH benützt, in das von A1 direkt Verkaufspreise eingespielt werden konnten. Diese Verkaufspreise wurden an die Preisauszeichnungseinrichtungen ("Totem-Anzeige") und an die Zapfsäulen der Tankstellen weitergeleitet. A1 hat die Vorgangsweise zugegeben, die Geldstrafe ist rechtskräftig.

Die A1 Tankstellenbetrieb GmbH wurde zu Jahresbeginn von der in der Schweiz registrierten Socar Energy Holdings AG übernommen und gehört somit dem aserbaidschanischen Staat. (APA, 4.12.2018)