Wien – Die Wiener Kindergärten haben in den vergangenen Jahren immer wieder für Debatten gesorgt. Der Stadtrechnungshof hat nun die MA 11 als jene Behörde unter die Lupe genommen, die für Betriebsbewilligungen und Kontrollen der Einrichtungen zuständig ist. Das Ergebnis: Festgestellte Mängel in Kindergärten wurden nicht konsequent verfolgt, was vor allem auf die Art der Aktenführung zurückzuführen ist.

Die MA 11 ist grundsätzlich für die Bewilligung von Kindergärten und -gruppen zuständig. Zudem kontrolliert sie bestehende Einrichtungen regelmäßig etwa hinsichtlich des pädagogischen Konzepts, der Qualifikation des Personals oder Standards in Sachen Hygiene oder Gesundheitsgefährdung. Bei festgestellten Mängeln bekommen die Betreiber in der Regel eine mehrwöchige Frist, um Nachbesserungen vorzunehmen. Ansonsten drohen Strafen oder auch der Entzug der Bewilligung. Für Fördervergaben ist sie nicht zuständig.

"Unzureichende Mängelverfolgung"

Der Stadt-RH hat sich bei seiner Prüfung auf den Zeitraum 2015 bis 2017 konzentriert. Grundsätzlich wird im am Dienstag veröffentlichten Bericht festgehalten, dass das vorgeschriebene Kontrollintervall – mindestens einmal pro Jahr muss jede Einrichtung von der MA 11 aufgesucht werden – eingehalten wurden, wobei das zuständige Personal hier leicht aufgestockt wurde. Allerdings: Ob festgestellte Mängel von den Betreibern in weiterer Folge auch wirklich beseitigt wurden, dafür interessierte sich die Behörde nicht immer. Das lag am etwas veralteten Aufzeichnungsmodus.

"Der Stadtrechnungshof Wien führte diese unzureichende Mängelverfolgung zu einem großen Teil auf die Art der Aktenführung und das damit verbundene Fehlen eines Systems zur Evidenzhaltung von vorgebenen Fristen bzw. Terminen zurück", heißt es in dem Bericht, der hier an eine schon 2011 erfolgte diesbezügliche Kritik des Kontrollamts – der Vorgängerorganisation des Stadtrechnungshofs – erinnerte. Die Aktenführung überwiegend in Papierform ermöglichte demnach keine systematische Übersicht über festgestellte Mängel, entsprechende Behebungsfristen und Termine für Nachkontrollen.

Basis für diese Schlussfolgerung sind 54 Akten-Stichproben, die 199 behördliche Überprüfungen von Kindergärten und -gruppen umfasste, wobei 136 Mängel in den Einrichtungen festgestellt wurden. Bei rund einem Viertel der Stichproben habe sich aber weder ein Eintrag über eine nachträgliche Mängelbehebung durch den Betreiber gefunden noch eine Aufzeichnung darüber, ob bzw. dass ein Kontrollbesuch der MA 11 stattgefunden hätte.

Seitens der MA 11 werden laut einer im Bericht enthaltenen Stellungnahme Nachjustierungen zugesichert. Neben Verbesserungen im bestehenden EDV-Programm werde derzeit auch an einem neuen modernen Datenverarbeitungssystem gearbeitet, "das in Bezug auf Mängelbehebungsfristen eine automatische Terminfunktion beinhalten soll, sodass die Evidenzhaltung einzelner Fristen sowie ein Gesamtüberblick wesentlich effizienter erfolgen kann". (APA, 4.12.2018)