Wien – "Nicht nur jammern, sondern konkrete Vorschläge liefern" wollen die Interessensverbände aus dem Kunst-, Kultur- und Medienbereich: Als neu gegründeten "Interessensvereinigung Einzelpersonenunternehmen" (IV EPU) wurde am Mittwoch der Entwurf eines Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetzes für Neue Selbstständige vorgelegt, das dem Gesetzgeber vorgelegt werden soll.

Ausschlaggebend für die Initiative war die kürzlich erfolgte Veröffentlichung der Studie zur sozialen Lage der Kunst- und Kulturschaffenden. Die Ergebnisse würden "einmal mehr beweisen, dass es trotz diverser Hilfsmaßnahmen nicht gelungen ist, die soziale Situation der Kulturschaffenden merklich zu verbessern", so Gerhard Ruiss von den IG Autorinnen Autoren bei der Pressekonferenz. Die prekäre Lage betreffe auch weitere Tätigkeitsbereiche von nicht gewerblich tätigen Neuen Selbstständigen und Einzelpersonenunternehmen etwa im Sozialbereich oder der Informatik.

"Keine eigene Krankenkasse schaffen"

"Wir wollen keine eigene Krankenkasse schaffen, sondern eine sinnvolle Ergänzung bestehender Gesetze erwirken", so Ruiss weiter. Laut Peter Paul Skrepek von der Musikergilde sei etwa das vor 20 Jahren verabschiedete Werksvertragsgesetz "eine Falle" gewesen, das zur Prekarisierung von Künstlern beigetragen habe, da diese nun sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer zugleich Beiträge hätten leisten müssen. "Kunstschaffende leben auf zwei wackeligen Stelzen: der schwierigen Einkommenssituation und der Problematik mit der Sozialversicherung", ergänzte Ruiss. "So, wie es jetzt ist, steuern wir auf Altersarmut zu. Viele Künstler werden bezuschusst werden müssen. Das kann man doch verhindern, in dem man das schon vorher abfedert!" Die Problematik liegt in oftmals atypischen Beschäftigungsverhältnissen von Künstlern und Kulturschaffenden, sodass Versicherungslücken bei der Pension- und der Krankenversicherung entstehen.

Konkret sieht der dreiseitige Gesetzesentwurf – der allerdings nur von der Regierung selbst oder von parlamentarischen Parteien eingebracht werden könnte – Ergänzungen zu vier Bundesgesetzen vor: Für das Allgemeine Pensionsgesetz schlägt man die Möglichkeit zur nachträglichen Erhöhung der Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung vor, in der Ergänzung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes sieht der Entwurf die Schaffung eines Überbrückungshilfefonds vor, der in Notlagen für Zuschüsse zu den Beiträgen zur Pensions- und Krankenversicherung verwendet werden soll. Darüber hinaus soll der Pensionsversicherungsbeitrag höchstens drei Jahre lang vorgestreckt und anschließend in Raten zurückbezahlt werden können.

Im Bereich der Krankenversicherung wird eine Anhebung der Unterstützung bei lang andauernder Krankheit von 26 Wochen auf 52 Wochen vorgeschlagen, darüber hinaus soll das Arbeitslosenversicherungsgesetz künftig ermöglichen, dass Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung "auch teilweise oder zur Gänze vom AMS getragen werden, wenn dadurch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Arbeitslosigkeit vermieden werden kann".

Nun hofft die IV EPU, mit den verantwortlichen Ministern ins Gespräch zu kommen, um die nun vorgestellten Vorschläge in die Tat umzusetzen. "Wir verstehen uns nicht als Konkurrenz zur Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer, sondern als Partner", resümierte Ruiss. Zu den bisher 20 Proponenten der IV EPU zählen neben den IG Autorinnen Autoren, der Musikergilde, dem Österreichischen Journalistenklub und dem Österreichischen PEN Club unter anderem auch die Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs, der Österreichische Komponistenverbund oder die IG Übersetzerinnen Übersetzer. (APA, 5.12.2018)