Schon im Jänner 2017 protestierten Aktivisten gegen die Überwachungspläne der damaligen rot-schwarzen Regierung.

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Die Regierung macht mit dem Ende für anonyme SIM-Karten Ernst. Am Donnerstag hat der zuständige Infrastrukturminister Noberbert Hofer (FPÖ) die dafür notwendige Verordnung in die Begutachtung geschickt. Die neue Regelung soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten – dann müssen sich Käufer ausweisen. Die Begutachtungsfrist des Verordnungsentwurfs beträgt knapp zwei Wochen. "Diese Frist ist sportlich, die Notwendigkeit zur Registrierung ist allen Beteiligten seit April 2018 bekannt", so Hofer in einer Aussendung.

Bereits im April beschlossen

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Zuge des Überwachungspakets der Bundesregierung im April 2018 wurde das Ende der anonym gekauften Pre-Paid-SIM-Karten bereits beschlossen. Der Verordnungsentwurf listet die unterschiedlichen Möglichkeiten für die Mobilfunker auf, um diese Registrierung durchzuführen. Möglich sind demnach die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei Kauf im Shop (wie auch jetzt bereits beim Kauf eines Vertragshandys), Authentifizierung mittels Online-Banking sowie die Anwendung eines "Photoident"-Verfahrens, das online durchgeführt werden kann.

Die Mobilfunker haben sich in den letzten Monaten auf die Regelung bereits vorbereitet und bieten bereits Möglichkeiten zur Identifikation an.

Terroristen und Kriminelle

Laut Innenminister Herbert Kickl wurden anonyme SIM-Karten auch "von Terroristen und Kriminelle für ihre Machenschaften genutzt." Allerdings zeigen die Zahlen der Telekombehörde RTR, dass es in Österreich über fünf Millionen Kunden, die Prepaid-SIM-Karten nutzen. Der Start neuer Mobilfunkdiskonter wie Hot und Spusu hat in den letzten Jahren für kräftiges Wachstum gesorgt. Mehr als 3,5 Millionen dieser SIM-Karten sind nicht registriert worden, schätzen Experten.

Für aktuelle Besitzer von Pre-Paid-SIM-Karten ändert sich zum Jahresbeginn noch nichts. Ab 1. September 2019 muss spätestens beim ersten Wiederaufladen der Karte die Registrierung erfolgen. Auf vorhandene Guthaben auf der Karte hat die neue Bestimmung des Telekommunikationsgesetzes keine Auswirkung. Hier gelten die individuellen Bestimmungen in den Verträgen bzw. Geschäftsbedingungen der Mobilfunkanbieter. (red, 6.12. 2018)