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Die EU-Innenminister haben sich auf eine neue Verordnung gegen Online-Terrorinhalte geeinigt. Alle Serviceprovider – auch außerhalb der EU – müssen solche terroristischen Inhalte binnen einer Stunde nach Anordnung der Behörden vom Netz nehmen oder unzugänglich machen. Tun sie das nicht, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Umsatzes.

Aktive Vorsorge

Die Behörden können auch Empfehlungen aussprechen. In diesen Fällen müssen die Serviceprovider entscheiden, ob der Inhalt gegen die eigenen Nutzungsbedingungen verstößt und entfernt werden muss. Die Provider müssen auch aktiv Vorsorge tragen, um ein Wiederauftauchen von illegalen Terrorinhalten zu unterbinden. Für die genauen Regeln im Sanktionsfall sind die EU-Mitgliedsstaaten zuständig.

Schlüsselrolle

"Online-Terrorinhalte haben eine Schlüsselrolle bei fast jedem Terrorangriff gespielt, den wir in Europa gesehen haben", sagte der EU-Ratsvorsitzende und Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Mit dieser Vereinbarung sende der EU-Ministerrat eine starke Botschaft an die Internetprovider in Hinblick auf die Dringlichkeit von Gegenmaßnahmen.

Auf Basis der Vereinbarung können die EU-Staaten nunmehr Verhandlungen mit dem Europaparlament beginnen. Die Abgeordneten müssen die Verordnung mitbeschließen. (APA, 6.12.2018)