In der Hundepension in Oberösterreich brachten Freunde und Kunden ihre Tiere unter – bis sie behördlich geschlossen wurde.

Foto: Marion Gaishofer

Pierbach – Am Freitag um 13 Uhr musste die Oberösterreicherin Marion Gaishofer ihre Haft im Polizeianhaltezentrum Wels antreten – und trat gleichzeitig in den Hungerstreik. Zum zweiten Mal: Schon einmal hörte sie in Haft auf zu essen, damals wurde sie wegen Haftuntauglichkeit vorzeitig entlassen.

Die 47-Jährige will damit erreichen, dass ihre Causa inhaltlich geprüft wird. Das sei in keinem der Verfahren, in die sie in den letzten Jahren involviert gewesen sei, passiert – obwohl sie den behördlichen Instanzenzug nicht nur einmal durchlaufen hat.

Unterstützung bekommt Gaishofer dabei von dem SPÖ-Nationalratsabgeordneten Johannes Jarolim; er wird eine parlamentarische Anfrage an das Justiz- und das Innenministerium einbringen. "Ich halte das in einem derartigen Ausmaß für aufklärungsbedürftig", sagt Jarolim, "dass man das unbedingt hinterleuchten muss."

Hundepension wurde geschlossen

Der Hintergrund: Gaishofer gründete 2012 in der oberösterreichischen Gemeinde Pierbach eine Hundepension, "mit Kenntnis und in Einverständnis aller betroffenen Behörden", sagt sie. Doch im Jahr 2015 "gingen Probleme los". Zum einen bemängelte die Bezirkshauptmannschaft Freistadt, dass keine Betriebsanlagengenehmigung vorliege, zum anderen kam ein Bescheid des Bürgermeisters, dass für den Betrieb eine Flächenumwidmung erforderlich wäre, außerdem habe es Lärmbeschwerden der Nachbarn gegeben.

Gaishofer bezeichnet das als Behördenwillkür. Sie sei "jahrelang im Glauben gelassen worden, die konkrete Ausübung meines Gewerbes vor Ort sei problemlos zulässig". Aufgrund von "unbegründeten Interventionen in der Region sehr einflussreicher Nachbarn" sei der Betrieb zwangsweise geschlossen worden.

100 Stunden in Haft verbracht

Was folgte, war ein Spießrutenlauf: Mehrere Verfahren wurden eingeleitet, Instanz für Instanz abgeklappert. Mittlerweile hat Gaishofer gut 100 Stunden einer Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen, weil sie Geldstrafen nicht zahlen konnte.

Schon bei der letzten Haft trat sie in den Hungerstreik, sie will damit Aufmerksamkeit für ihr Auskunfsbegehren erreichen, in dem sie 55 Fragen an diverse Behörden formuliert hat, darunter Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie die Staatsanwaltschaft Linz, und um Antworten zu ihrer Causa bittet.

Bezirkshauptmannschaft weist Vorwurf zurück

Die Bezirkshauptmannschaft weist den Vorwurf der Behördenwillkür zurück und bestätigt, dass mehrere Verfahren laufen oder abgeschlossen seien. Die Grundproblematik, also das "Betreiben der Hundepension ohne Genehmigung", sei jedoch entschieden, der Entscheid höchstgerichtlich bestätigt.

Pierbachs Bürgermeister Richard Freinschlag, dem Gaishofer vorwirft, erst dann gegen sie vorgegangen zu sein, als der einflussreiche Nachbar sich beschwert habe, weist ebenfalls alle Vorwürfe zurück. Gaishofer habe die Pension nie betreiben dürfen, sagt er. Warum er dennoch erst nach Jahren dagegen vorgegangen sei? Gaishofer sei davor mehrmals schriftlich verwarnt worden, sagt Freinschlag.

Die Staatsanwaltschaft Linz bestätigt den Eingang einer Anzeige gegen Verantwortliche der Bezirkshauptmannschaft Freistadt. Sie habe nicht ermittelt, "da kein Verdacht des Amtsmissbrauchs vorlag, insbesondere weil sämtliche Verwaltungsakte ohnehin bis teilweise zum Verwaltungsgerichthof gingen", erklärt ein Sprecher.

Strugl: "Keine ungerechte Behandlung"

Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Strugl (ÖVP) – die Oberösterreichische Landesregierung ist einer der Empfänger des Auskunftsbegehrens – verweist ebenfalls auf elf höchstgerichtliche Entscheidungen. "Darum kann man aus meiner Sicht nicht von einer ungerechten Behandlung sprechen", sagt er.

"Der Schaden ist mittlerweile irreversibel", sagt Gaishofer. Bei einer inhaltlichen Prüfung ihrer Causa werde klarwerden, dass sie unfair behandelt worden sei. Das Haus hat sie mittlerweile verkauft. Ihr aktueller Haftaufenthalt soll am 17. Dezember um 11.30 Uhr enden. Noch vor Weihnachten will Jarolim die parlamentarische Anfrage stellen. (elas, 6.12.2018)