Wien – Die mehr als 110.000 Beschäftigten des Metallgewerbes erhalten ab 1. Jänner 3,3 Prozent mehr Lohn. Darauf haben sich die Sozialpartner in der zweiten Verhandlungsrunde geeinigt, teilte die Gewerkschaft Pro-Ge am Freitag mit. Die Erhöhung gilt sowohl für die Mindestlöhne als auch für die Ist-Löhne. Die Lehrlingsentschädigungen steigen im Schnitt um über sieben Prozent.
Der Metallgewerbe-Kollektivvertrag betrifft viele Berufsgruppen, darunter Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik und Kfz-Mechanik sowie die Gruppe der Installateure. "Damit ist auch im Metallgewerbe ein Abschluss gelungen, der die gute Wirtschaftslage widerspiegelt und eine entsprechend kräftige Steigerung der realen Einkommen bringt", sagte Pro-Ge-Verhandlungsleiter Rainer Wimmer.
Ab dritter Überstunde 75 Prozent Zuschlag
Für Arbeitstage über zehn Stunden wurde eine zusätzliche Pause von zehn Minuten vereinbart. Ab der dritten Überstunde eines Arbeitstages wird bis 19 Uhr künftig ein 75-prozentiger Zuschlag ausbezahlt. Ab 19 Uhr gilt wie bisher ein 100-prozentiger Zuschlag. Die Nachtarbeitszulage wird in vier Jahresetappen von jeweils rund sieben Prozent auf 2,53 Euro angehoben.
Auch bei der Arbeitszeit konnte laut Gewerkschaft ein neues Modell etabliert werden, das per Betriebsvereinbarung umgesetzt werden kann. Innerhalb eines Durchrechnungszeitraums von acht Wochen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet.
Die Normalarbeitszeit darf in einzelnen Wochen 50 Stunden nicht überschreiten. Bei einem Durchrechnungszeitraum von 13 Wochen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn die durchschnittliche wöchentliche Normalarbeitszeit innerhalb dieses Zeitraums 36 Stunden nicht überschreitet. Die Normalarbeitszeit darf dabei in einzelnen Wochen 48 Stunden nicht überschreiten. (APA, 7.12.2018)