Die EU-Staaten haben sich unter österreichischem EU-Vorsitz auf eine Verordnung zum Austausch elektronischer Beweismittel geeinigt. Deutschland, die Niederlande und Finnland haben den Beschluss nicht mitgetragen, seien aber überstimmt worden, erklärten Diplomaten. Justizminister Josef Moser begrüßte den Beschluss, die neuen Regeln stellten einen rascheren Zugriff auf Beweismittel sicher.

Behördliche Notifizierung

So könnten in Zukunft elektronische Beweismittel direkt eingeholt werden, zum Beispiel von den österreichischen Strafverfolgungsbehörden bei der Deutschen Telekom, ohne dass der betroffene Staat zu verständigen wäre, hatte Moser vor der Sitzung erklärt. Deutschland wolle zusätzlich eine behördliche Notifizierung haben.

Die Einigung der EU-Staaten ist erst der Auftakt für Verhandlungen mit dem Europaparlament, das in dieser Frage mitentscheiden muss.

Egal, wo die Daten gespeichert sind

Die Anordnung zum Austausch elektronischer Beweise gilt unabhängig davon, wo die Daten gespeichert sind. Sie kommt zur Anwendung bei Verbrechen, die in dem anfragenden Staat mit einer Mindesthöchststrafe von drei Jahren geahndet wird oder in Fällen von Cyber-Kriminalität oder Terrorismus. Die elektronischen Beweise müssen binnen zehn Tagen geliefert werden, in Notfällen sogar binnen sechs Tagen. Service-Provider, die dieser Anordnung nicht nachkommen, drohen Sanktionen. Diese reichen bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

"Elektronische Beweismittel werden immer mehr zu einem wichtigen Element in Strafverfahren", sagte Moser. Die EU-Verordnung ersetze die bisherigen, mühsamen Methoden durch einen rascheren, grenzüberschreitenden Austausch. (APA, 8.12.2018)