Weil es keine Betriebsanlagengenehmigung gab und die Fläche hätte umgewidmet werden müssen, musste Marion Gaishofer ihre Hundepension schließen. Sie sagt, es habe kein Problem gegeben, bis Nachbarn sich beschwert hätten.

Foto: Marion Gaishofer

Wels – Jene Oberösterreicherin, die am Freitag im Polizeianhaltezentrum Wels in Hungerstreik getreten war, ist Montagfrüh vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Marion Gaishofer hatte am Freitag eine erneute Ersatzfreiheitsstrafe angetreten – sie ist in mehrere Verfahren involviert, die zum Teil bis vor den Verwaltungsgerichtshof gingen.

Gaishofer wird vorgeworfen, in der oberösterreichischen Gemeinde Pierbach eine Hundepension ohne Genehmigung geführt zu haben. Dem Pierbacher Bürgermeister und der Bezirkshauptmannschaft Freistadt wirft sie wiederum Behördenwillkür vor: Man sei erst dann gegen ihre Pension vorgegangen, als sich "in der Region einflussreiche Nachbarn" beschwert hätten. Bürgermeister Richard Freinschlag und Bezirkshauptfrau Andrea Außerweger bestreiten den Vorwurf und verweisen auf höchstgerichtliche Urteile, die entschieden haben, dass der Vorgang zulässig war.

"Politischer Druck würde steigen"

Um auf ihr Auskunftsbegehren – 55 Fragen zu ihrer Causa, die sie an sämtliche involvierten Behörden stellt – aufmerksam zu machen, trat Gaishofer am Freitag zum zweiten Mal in Hungerstreik. Nun habe man sie vorzeitig aus der Haft entlassen, "weil der politische Druck sonst steigen würde", sagt Gaishofer. Der SPÖ-Nationalratsabgeordnete Johannes Jarolim kündigte an, noch vor Weihnachten eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und Justizminister Josef Moser (ÖVP) zu stellen.

Ein Sprecher des Polizeianhaltezentrums Wels bestätigt, dass Gaishofer vorzeitig entlassen wurde, äußert sich aber nicht zur Frage, warum. Auch der zuständige Amtsarzt will sich nicht zu den Gründen der Entlassung äußern. (red, 10.12.2018)