Wien/Salzburg – Durch eine Gesetzesnovelle sollen Absolventen des Lehramts-Bachelorstudiums an der Uni Salzburg bzw. am Mozarteum künftig auch regulär an AHS und BMHS unterrichten dürfen. Da sie mit der neuen Ausbildung derzeit die Anstellungsvoraussetzungen nicht erfüllen, müssen sie auf Sonderverträge ausweichen. Mit der Novelle wird ihr Abschluss nun gleichgestellt, hieß es aus dem Bildungsministerium zur APA.

Betroffen davon sind laut "Salzburger Nachrichten" (Montag-Ausgabe) rund 150 Absolventen. Die beiden Universitäten hatten 2013 als erste die Lehramts-Ausbildung auf das mittlerweile an allen Einrichtungen etablierte Bachelor-/Mastersystem umgestellt.

Problem dabei: Der damalige (und mittlerweile durch einen neuen ersetzte) Studienplan entsprach gleich zweifach nicht den Vorgaben der erst später endgültig festgezurrten neuen Lehrerausbildung. Einerseits enthält er keine gemeinsame Lehrerausbildung mit den Pädagogischen Hochschulen (PH) und bereitet nicht auf den Einsatz an Neuen Mittelschulen (NMS) vor. Andererseits werden aber auch schon formell die Einreihungsvoraussetzungen für die AHS und BMHS nicht erfüllt.

Das betreffende Diplom enthält laut Ministerium "nicht den im Sinne der neuen Lehrer/innenausbildung vorgesehenen Abschluss eines Lehramtes im Bereich der Sekundarstufe (Allgemeinbildung)". Als Folge dürfen die Absolventen weder regulär an AHS und BMHS noch an Neuen Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen unterrichten.

Lex Salzburg

Zumindest der erste Punkt soll nun geändert werden: Mit einer Novelle wird die "Gleichstellung aller von der Universität Salzburg und der Universität Mozarteum Salzburg bis 31.12.2019 ausgestellten Lehramtsdiplome mit dem für den Bereich der Sekundarstufe 2 geforderten Abschluss vorgesehen". In Kraft treten soll sie bereits mit Verlautbarung im Bundesgesetzblatt. Ab diesem Zeitpunkt können die Absolventen an AHS und BMHS mit regulären Verträgen unterrichten. "Uns war wichtig, dass formale Versäumnisse nicht zu Lasten der Studierenden gehen" und man eine schnelle und unbürokratische Lösung finde, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in einer der APA übermittelten Stellungnahme.

Weiterhin nicht möglich ist allerdings der reguläre Einsatz an NMS – dafür wurden die Absolventen ja grundsätzlich (im Gegensatz zum neuen Studienplan) nicht ausgebildet. Dort müssen sie daher weiter auf Sonderverträge ausweichen. Nachteil: Diese werden nur dann vergeben, wenn keine voll geprüften Bewerber verfügbar sind, und sind außerdem befristet. (APA, 10.12.2018)