Innsbruck – Der Prozess gegen einen 29-Jährigen wegen Mordes als terroristische Straftat hat am Montag am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt werden müssen. Der Oberste Gerichtshof hatte das erstinstanzliche Urteil aufgehoben, das auf lebenslange Freiheitsstrafe lautete. Die Anklage warf dem Mann vor, im Syrien-Krieg nach Kämpfen mindestens 20 verletzte und wehrlose Soldaten erschossen zu haben.

Die Verhandlung wird am Dienstag fortgesetzt. Der Angeklagte bekannte sich, wie bereits während des erstinstanzlichen Verfahrens, nicht schuldig. "Ich habe niemanden getötet", beteuerte er vor dem Geschworenengericht. "Ich habe nie gesagt, dass ich 20 Personen getötet habe." Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage unter anderem auf ein Geständnis des Angeklagten, das er selbst vor der österreichischen Polizei abgelegt hatte. Danach meinte er jedoch, dass er lediglich ausgesagt habe, wie das Regime allgemein mit gefangenen und verwundeten Soldaten der Gegenseite umgegangen sei. Der Dolmetscher soll das falsch übersetzt haben.

"Er war ein guter Dolmetscher"

Mehrere als Zeugen geladene Polizisten, die damals die Einvernahme durchgeführt hatten, merkten vor Gericht unisono an, dass es mit dem Dolmetscher, der damals übersetzte, nie Probleme gegeben habe. "Er war ein guter Dolmetscher", betonte einer der Polizeibeamten. Es habe sicher kein Missverständnis gegeben, versicherte ein anderer. "Ich habe dreimal nachgefragt." Auch der Dolmetscher selbst beteuerte, alles wortwörtlich übersetzt zu haben.

Drei weitere Zeugen, die in demselben palästinensischen Flüchtlingslager gelebt hatten und ebenfalls als Flüchtlinge nach Österreich gekommen waren, gaben an, den Angeklagten in Syrien nie mit einer Waffen gesehen zu haben. Ob er sich einer Untergruppe der Freien Syrischen Armee (FSA) angeschlossen hatte, wussten sie nicht.

Der Beschuldigte soll als Mitglied dieser Untergruppe gegen die Assad-Truppen gekämpft und nach den Kampfhandlungen gegnerische Soldaten getötet haben. Er selbst gab vor Gericht an, zwar Mitglied einer Miliz gewesen zu sein, aber lediglich Wache gehalten zu haben. Er lebte vor seiner Flucht in einem palästinensischen UN-Flüchtlingsquartier in Syrien. (APA, 10.12.2018)