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Die Forderung stand schon seit Jahren auf dem Wunschzettel von Polizei und Justiz, nun kommt das Ende anonymer SIM-Karten. Wer sich ab 1. Jänner eine Prepaid-Karte nutzen möchte, muss sich zuvor ausweisen. Das hat die Regierung mit ihrem sogenannten Sicherheitspaket bereits im April beschlossen.

Aber auch Millionen SIM-Karten, die bereits seit Jahren genutzt werden, sollen bis 1. September 2019 registriert werden. Das betrifft drei bis vier Millionen SIM-Karten, schätzt Michael Krammer, Chef des Mobilfunkdiskonters Hot. Die Regierung begründet die Zwangsregistrierung mit dem Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus, allerdings gibt es weiterhin EU-Staaten, wie etwa Slowenien oder Tschechien, die auf diesen Schritt verzichten.

Registrierung in Hofer-Filialen

Michael Krammer schätzt, dass jährlich zwischen 600.000 bis 800.000 neue Prepaid-SIM-Karten gekauft werden. Etwa von Pflegekräften, Saisoniers oder für die Nutzung von Onlinedienste wie willhaben.at oder Parship. Hot-Kunden können sich ab 2. Jänner direkt in Filialen des Lebensmittel-Diskonters Hofer registrieren. Dafür wurden Mitarbeiter mit Smartphone und einer App ausgestattet, mit der Mobilfunknummer und ein Ausweis eingescannt wird. Zusätzlich können sich Nutzer über Bankident oder mit speziellen Apps oder Desktop-Anwendungen registrieren.

Laut Verordnung des zuständigen Infrastrukturministeriums müssen für die Registrierung Name und Geburtsdatum angegeben werden. Die Adresse ist nicht notwendig. Für einige Mobilfunker ist die Registrierung ein schwerer Brocken, sie befürchten, dass viele Kunden sich verabschieden, da ihnen der Prozess zu umständlich ist. Besonders Nutzer von Zweit-SIM-Karten. Für ihren Aufwand werden die Mobilfunker allerdings vom Ministerium entschädigt.

Kritik: Nutzer unter Generalverdacht

Schon in den letzten Jahren rief der Wunsch nach Registrierung aller SIM-Karten Kritiker auf den Plan. Die Datenschützer von Epicenter Works kritisieren die Maßnahme als nicht verhältnismäßig, da Nutzer unter Generalverdacht gestellt werden. "Der äußerst zweifelhafte Nutzen für die Bekämpfung von Kriminalität steht einem Eingriff in das Recht aller Österreicher, frei und unbeobachtet zu kommunizieren, gegenüber", so die Bürgerrechtler. Auch ist das Verbot leicht zu umgehen. Wer unerkannt kommunizieren will, kauft dann entweder ein ausländisches anonymes Wertkartenhandy oder wählt andere Kommunikationstechnologien. Auch betonen sie, dass eine Studie der Interessenvertretung der Telekomindustrie keine Belege dafür fand, dass die Registrierung von SIM-Karten zu einer besseren Verbrechensaufklärung führt oder gegen Terrorismus hilft. Mexiko hat das Verbot anonymer SIM-Karten sogar wieder abgeschafft, da die Verbrechensrate sogar stieg und es nur zu einem Schwarzmarkt für SIM-Karten führte.

Tschechien, Neuseeland, Kanada, Rumänien, Großbritannien und die EU-Kommission haben die Maßnahme analysiert und sich aufgrund der fehlenden Belege dagegen entschieden. Nach den Terroranschlägen in London 2005 hat sogar eine eigene Kommission von Sicherheitsbehörden diese Maßnahme geprüft und, weil es keine Belege für die Nützlichkeit für die Sicherheit gab, von einer Einführung abgeraten. (sum, 11.12.2018)