"Falter"-Chefredakteur Florian Klenk, hier bei der Auszeichnung zum "Journalisten des Jahres 2016, habe medienethisch korrekt gehandelt, urteilt der Presserat.

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Wien – Die Presserats-Beschwerde des Innenministeriums gegen die "Falter"-Berichterstattung in der Causa BVT bleibt folgenlos. Der Senat 1 des Presserats entschied am Dienstag, kein Verfahren einzuleiten: Der Artikel von Florian Klenk sei medienethisch in Ordnung, zumal angesichts der politischen Relevanz, des öffentlichen Interesses und der Tatsache, dass Klenk kommentierend geschrieben habe.

Das Innenministerium hatte sich wegen eines Artikels und eines Tweets des "Falter"-Chefredakteurs beim Presserat beschwert. Im Kern ging es bei der Beschwerde darum, dass Klenk sich der Frage widmete, warum der Ministeriums-Generalsekretär Peter Goldgruber sich – laut Aktenvermerk von BVT-Chef Peter Gridling – über verdeckte Ermittlungen im Burschenschafter-Milieu informiert habe. Das BMI ortete in seiner Beschwerde einen Verstoß gegen den Punkt 2.3 im Ehrenkodex für die österreichische Presse, wonach Beschuldigungen nicht erhoben werden dürfen, ohne eine Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

Korrekte Vorgehensweise

Diesen behaupteten Verstoß überprüfte der Senat des Presserats aber gar nicht. Denn er kam zu dem Schluss, dass Klenk beim Verfassen seines Artikels korrekt vorgegangen sei – siehe genaue Begründung im pdf. Zum einen findet es der Senat "medienethisch legitim", dass Klenk "Vermutungen" über parteipolitische Motive angestellt habe. "Nicht nur die Vorgänge im BMI und beim BVT; sondern auch der Aktenvermerk und dessen Interpretation sind von hoher politischer Brisanz." Die Echtheit des zitierten Aktenvermerks sei vom BMI nicht bestritten worden. Zum anderen hält der Senat fest, dass der Text "auch als Kommentierung von politischen Vorgängen zu werten ist", wie es am Mittwoch in einer Aussendung hieß. Und der Presserat betont regelmäßig, dass in Kommentaren die Meinungsfreiheit "großzügig zu interpretieren ist".

In seiner Auffassung bestätigt sieht sich der Senat auch durch das Geschehen im parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Dort sei "eine große Diskrepanz" zwischen den Wahrnehmungen und Goldgruber an den Tag getreten. Damit ergebe sich "für den Autor zwangsläufig ein gewisser Spielraum für die eigene Positionierung". Für den vom Ministerium ebenfalls vorgebrachten Tweet Klenks gelte "im Prinzip" dasselbe, hieß es abschließend: Der sei zwar "zugespitzter" ausgefallen, das sei bei Twitter-Meldungen bis zu einem gewissen Grad systemimmanent und "häufig und in einem gewissen Rahmen aus medienethischer Perspektive nicht zu beanstanden".

Aus dem Innenministerium heißt es nur: "Das BMI nimmt zur Kenntnis, dass der Presserat es in diesem Fall nicht für nötig erachtet hat, die Einhaltung seines eigenen Ehrenkodex zu überprüfen." (APA, red, 12.12.2018)