Der Fall der Ärztin Kristina Hänel hat den Stein ins Rollen gebracht, sie musste 6.000 Euro Geldstrafe zahlen.

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In einem Punkt ist man sich in der großen Koalition in Deutschland ja einig: Das Thema eignet sich nicht unbedingt für scharfe Auseinandersetzungen kurz vor Weihnachten. Aber es liegt nun einmal seit einem Jahr auf dem Tisch – und es muss endlich eine Lösung gefunden werden.

Der Streit hat sich am Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches entzündet. Darin steht, dass zu bestrafen ist, wer "eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt, anpreist". Im Umgangsjargon heißt dies "Werbeverbot". Ärzte dürfen zwar in Deutschland in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft einen Abbruch durchführen, wenn die Frau sich zuvor beraten hat lassen. Aber es ist ihnen verboten, dafür zu "werben" – etwa auf ihrer Website.

Die Ärztin Kristina Hänel aus dem hessischen Gießen hat es dennoch getan, sie wurde im Jahr 2017 zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt, der Fall hat den Stein ins Rollen gebracht.

Die SPD plädiert vehement dafür, den Paragrafen 219a zu streichen. Abtreibungen seien ja unter bestimmten Umständen auch legal, argumentiert der frühere SPD-Chef Martin Schulz und fragt: "Warum soll ein Arzt nicht sagen dürfen: Ich mache das?" Es gehe darum, Frauen möglichst viel Informationen zu bieten.

Nicht wie Nasenkorrektur

In der CDU hingegen verweist man auf den Schutz des ungeborenen Lebens. Eine Abtreibung dürfe niemals eine "Dienstleistung" wie eine Nasenkorrektur oder die Entfernung von Muttermalen werden, heißt es. Mit Spannung war erwartet worden, wie sich die neue CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer positioniert. "Ich habe gesagt, das Werbeverbot darf und soll nicht aufgehoben werden", erklärte sie am Sonntag in der ARD.

Mittlerweile sucht das Kanzleramt mit vier Ministerien (Justiz, Inneres, Familie, Gesundheit) nach einem Kompromiss, der dann von den Bundestagsfraktionen angenommen werden könnte. Es gibt den Vorschlag einer Liste im Internet mit Adressen von Praxen und Kliniken, die Abtreibungen durchführen. Diese könnte von der Ärztekammer oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erstellt werden. (Birgit Baumann aus Berlin, 13.12.2018)