Luxemburg – Der deutsche Rundfunkbeitrag ist auch mit EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil das Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, das im Sommer bereits das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt hatte.

ARD und ZDF zeigten sich erfreut, dass der Beitrag nun der Prüfung durch den EuGH ebenfalls standhielt. Seit 2013 wird in Deutschland zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Beitrag pro Wohnung und nicht mehr wie zuvor eine Gebühr erhoben, die an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden war. Pro Monat sind derzeit 17,50 Euro fällig. Nach Klagen von Bürgern, die den Beitrag nicht zahlen wollten, wandte sich das Landgericht Tübingen an den EuGH in Luxemburg. Das Gericht wollte unter anderem wissen, ob der Beitrag eine unionsrechtlich verbotene staatliche Beihilfe darstelle.

Kommission bestätigte das Modell bereits 2007

Die Luxemburger Richter verneinten dies. Die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen Beitrag stelle keine erhebliche Änderung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland dar, erklärte der EuGH. Es sei daher nicht erforderlich gewesen, die EU-Kommission über die Änderung einer bestehenden Beihilfe zu unterrichten. Die Kommission hatte bereits 2007 das Finanzierungsmodell grundsätzlich bestätigt.

Zur Umstellung im Jahr 2013 erklärte der EuGH weiter, diese habe im Wesentlichen darauf abgezielt, die Voraussetzungen für die Erhebung des Beitrags vor dem Hintergrund der technologischen Entwicklung zu vereinfachen. Den öffentlich-rechtlichen Sendern könne auch erlaubt werden, die Zwangsvollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben. Dies hatte in dem konkreten Fall der Südwestrundfunk bei den klagenden Beitragszahlern getan.

Zustimmung von ARD und ZDF

ARD und ZDF begrüßten das Luxemburger Urteil. Die Entscheidung hätte nicht klarer ausfallen können und schaffe für die Sender nun auch europarechtlich Rechtssicherheit, erklärte der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. Ähnlich äußerte sich ZDF-Intendant Thomas Bellut. Nach der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Juli sei der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit bestehe "Rechtssicherheit auf allen Ebenen".

Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die als Vorsitzende der Rundfunkkommission die Medienpolitik der Länder koordiniert, begrüßte das Urteil. Sie verbinde damit die Hoffnung, dass sich die öffentliche Debatte nun gezielt der Frage zuwende, "wie die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt zukunftssicher gestaltet werden können". (APA, 13.12.2018)

Update: Ergänzt um 13.50 Uhr, am 13.12.2018