Wer für eine Sonderklasseversicherung bezahlt, hofft nicht nur auf ein Einzelzimmer und besseres Essen im Krankenhaus. Auch die Versicherungen suggerieren bessere und schnellere Versorgung, obwohl sie das gar nicht dürfen. Privatversicherte werden tatsächlich bevorzugt behandelt. Deshalb boomt das Geschäft.

Die Schattenseite: Für Spitäler und Primare lohnt es sich, diese Patienten länger stationär zu behandeln. Das treibt die Kosten für die Allgemeinheit in die Höhe und ist auch für die Betroffenen kein Vorteil. Dass die Länder als Spitalsträger nun auch im ambulanten Bereich bei Sonderklasseversicherten mehr verdienen wollen, ist daher verständlich. Aber das ist der falsche Ansatz: Wo Zweiklassenmedizin beginnt, sollten nicht die Länder entscheiden.

Denn das System ist ungerecht, intransparent und zutiefst unehrlich: Es gibt neun unterschiedliche Regeln, die festlegen, wie viel die Versicherung an das Spital zahlt und wie viel Geld davon der behandelnde Arzt bekommt. Und ihm ist es in den meisten Ländern überlassen, ob er das Geld mit seinen Kollegen teilt und mit welchen – obwohl Personal und Ressourcen des Spitals genutzt werden.

Statt einheitliche Regeln – etwa transparente Wartelisten für Operationen – zu schaffen, erhöht Ministerin Hartinger-Klein sogar den Spielraum für die Länder. Da hilft auch nicht die türkis-blaue Absichtserklärung im Parlament, dass es keine schlechtere Behandlung geben darf. (Marie-Theres Egyed, 13.12.2018)