Brüssel – Eigentlich sollte der finale Entwurf der Urheberrechtsreform stehen, danach sieht es aktuell aber eher nicht aus. Hinter verschlossenen Türen fand am Donnerstag die fünfte Runde der Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament statt, die eigentlich auch die letzte sein sollte. Doch danach verkündete Kulturminister und amtierender EU-Ratsvorsitzende Gernot Blümel (ÖVP), dass "der heutige Trilog keine Einigung gebracht hat".

Bereits im Voraus herrschte Uneinigkeit. Die Regierungen konnten keinen Konsens finden, und auch innerhalb des EU-Parlaments gibt es Kritik an dem zuständigen Berichterstatter der Reform, Axel Voss (CDU). So wurde ein Treffen der Schattenberichterstatter am Mittwoch laut Parlamentariern aufgrund des Attentats in Straßburg abgesagt, weswegen der neue Text, der eigentlich einen Kompromiss zwischen den drei Institutionen sein sollte, innerhalb des Parlaments nicht diskutiert werden konnte. "Niemand der Schattenberichterstatter hat dem zugestimmt, das ist verantwortungslose Gesetzgebung", sagt die Parlamentarierin Julia Reda (Piraten).

Große Streitpunkte sind nach wie vor Artikel 11 und 13. Ersterer sieht ein sogenanntes Leistungsschutzrecht vor, letzterer eine Art Uploadfilter. Das Leistungsschutzrecht will sicherstellen, dass Aggregatoren wie etwa Google News keine Ausschnitte von Presseinhalten mehr verbreiten dürfen, ohne dafür zu zahlen. Ein aktueller Kompromiss würde vorsehen, dass bei "unwesentlicher" Verwendung kein Geld verlangt werden dürfte, jedoch wird nicht weiter spezifiziert, was das konkret bedeutet. Hyperlinks sollen ausgeschlossen werden.

Uploadfilter bleiben wohl

Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen, die nutzergenerierte Inhalte anbieten, entweder Verträge mit Rechteinhabern schließen müssen oder aber Content vorab prüfen, um Verstöße zu verhindern. Demnach würde das der Definition eines Uploadfilters entsprechen, auch wenn ein solcher nicht explizit genannt wird. Die Schattenberichterstatter zur Reform werfen Voss vor, die Einwände gegen den Artikel bewusst zu ignorieren und sich bei den Diskussionen rein auf das Leistungsschutzrecht zu fokussieren.

Youtube, eine der zentralen Plattformen, an die sich die Urheberrechtsreform richtet, bietet mit Content ID bereits einen Uploadfilter an. Das System prüft vorab, ob Urheberrechtsverletzungen bestehen, und verhindert diese. Es stellt aber auch einen zentralen Kritikpunkt an Uploadfiltern dar: Oft kommt es zu sogenanntem Overblocking, also dazu, dass Inhalte, die eigentlich rechtmäßig sind, blockiert werden.

Vergangene Woche versandten Filmverbände und Sportveranstalter einen überraschenden Lobbybrief, in dem sie sich von Artikel 13 distanzieren. Sie kritisieren, dass er in der aktuellen Fassung die großen Inhalteanbieter wie Youtube, wenn überhaupt, nur stärken würde. Daher fordern sie, dass Film- und Sportbranche aus der Regelung ausgenommen wird, sollte Artikel 13 in der Form umgesetzt werden. Verbände der Musikindustrie kritisieren in einem offenen Brief alle aktuellen Vorschläge der Texte.

Im Zuge der Pläne wurde sowohl von Rechteinhabern als auch von IT-Unternehmen massiv in Brüssel lobbyiert. Wie der Lobbygruppenwächter Corporate Europe Observatory in einem aktuellen Bericht offenlegt, kam es allein in der EU-Kommission zu 785 Treffen mit Lobbyisten. Jene mit dem EU-Parlament müssen nicht protokolliert werden, somit ist zu erwarten, dass es wohl weitaus mehr waren. Unterdessen konnte eine Petition auf der Plattform change.org, welche die umstrittenen Punkte der Reform kritisiert, mehr als vier Millionen Unterschriften sammeln.

Nach den erfolglosen Verhandlungen am Donnerstagabend gibt es in der dritten Jännerwoche noch eine weitere Verhandlungsrunde, bevor der endgültige Text für die letzte Abstimmung im EU-Parlament beschlossen ist. Diese findet dann im Mai 2019 statt. (Muzayen Al-Youssef, 13.12.2018)