Jeder mit der Kundenkarte getätigte Einkauf ist detailliert registriert und wird für gezieltes Marketing ausgewertet.

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Mit mannigfaltigen Vorteilen werben Supermarktketten für ihre Kundenkarten. Gewinnspielteilnahmen, Sonderrabatte und monatliche Ermäßigungen winken, wenn man sich anmeldet und an der Kasse seine Karte vorzeigt. Oder neuerdings auch das Handy, denn längst gibt es die Karten auch als App.

Weniger gern reden die Händler freilich darüber, dass man sich damit auch etwas zum "gläsernen Kunden" macht. Welche Daten erhoben und wie lange sie gespeichert werden, zeigt eine Anfrage bei Billa.

Schon bei der Anmeldung gibt man die eigene Anonymität gegenüber dem Supermarkt auf, jedenfalls sofern man wahrheitsgemäße Angaben macht. Abgefragt werden Name, Geburtstag, Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mail. Diese Informationen dienen unter anderem der Zusendung von Marketingmaterial, üblicherweise in Form zeitlich beschränkter Gutscheine. Wer die Billa-App verwendet, wird hier gleich doppelt bedient, denn auch hier sind die Ermäßigungsmarken abrufbar, ganz ohne Postversand.

Der gespeicherte Einkaufszettel

Das Protokoll der Einkäufe ist detailreich. Vermerkt ist über eine Kennnummer, in welcher Filiale eingekauft wurde. Ebenso wird gespeichert, welche Produkte in welcher Menge und zu welchem Preis gekauft wurden. Ermäßigungen sind ebenso aufgeführt, wie Gesamtbetrag sowie Mittel und Zeitpunkt der Zahlung an der Kassa. Ihr Supermarkt weiß also, was Sie letzten Sommer gekauft haben und kennt die Ernährungsgewohnheiten Ihres Haushalts.

Ebenso findet sich im Datenbestand, der im konkreten Fall einen Zeitraum von zwei Jahren abdeckt und über 20 A4-Seiten füllt, eine Auflistung aller Rabattaktionen, mit denen man beschickt wurde. Zu lesen ist, welche davon persönlich adressiert wurden und welche im allgemeinen Prospekt aufschienen. Ebenso vermerkt ist, ob und wann ein solcher Gutschein eingelöst wurde. Auch das Datenauskunftsbegehren scheint als "Serienbrief" auf.

45 Kategorien

Diese Daten werden für "Sortiments-, Regal- und Filialoptimierungen" ausgewertet, wie Billa das Schreiben erklärt. In 45 Kategorie – von Obst über verschiedene Fleischsorten bis hin zu "Ethnic Food", Waschmittel, Kosmetik und Schreibwaren – wird der bisherige Gesamtumsatz aufgeschlüsselt. Der Austausch von Produkten erfolgt in der Regel aus Gründen der Einnahmenoptimierung. Und auch bei der Einführung neuer Ware wird auch anhand der Kundenkarteninhaber nachverfolgt, wo und wie gut sie sich verkauft.

Eine Rolle spielen die Daten auch für persönlich adressierte Gutscheine, sprich: Direktmarketing. Nicht jedem Kunde werden hier die gleichen Rabatte angeboten. Wer in der Vergangenheit öfters vegane Produkte erworben hat, erhält wahrscheinlich andere Ermäßigungen als der überzeugte Fleischkäufer zum Beginn der Grillsaison.

Speicherung von 430 Tagen bis zehn Jahren

Wie lange welche Daten gespeichert werden, hängt von der jeweiligen Art der Daten ab. Die Umsatzinformationen und davon abgeleitete Zusammenfassungen und Analysen werden bei Billa "zwischen 430 und 3650 Tage lang" hinterlegt, also bis zu zehn Jahre. Genauere Angaben gibt es hierzu nicht. Konkrete Einkaufsdetails, also Filiale, Artikelliste, Einzelumsätze und Zahlungsmittel bleiben zwei Jahre im System, die jährlichen Einkaufssummen hingegen sieben Jahre.

Persönliche Daten werden entfernt, wenn man aus dem Kundenbindungsprogramm austritt oder drei Jahre nach der letzten Inanspruchnahme oder Kontaktaufnahme mit Billa. Ausnahmen sind laufende Verfahren, etwa wegen offener Rechnungen. Wer seine Informationen schneller entfernt sehen möchte, kann Gebrauch von Artikel 17 der Datenschutzgrundverordnung machen und eine Löschung beantragen.

Wie kann man eine Auskunft beantragen?

Bei Firmen, die persönliche Daten speichern und verarbeiten, kann man gemäß datenschutzrechtlicher Regelung eine formlose Anfrage auf eine Auskunft stellen. Gegebenenfalls kann die Firma die Vorlage eines Identitätsnachweises verlangen, was auch verhindert, dass die eigenen Informationen von Unbekannten angefordert werden.

Handelt es sich um einen sehr umfassenden Informationsbestand, kann auch darum gebeten werden, den abzudeckenden Bereich zu präzisieren. Dem muss man allerdings nicht verpflichtend nachkommen. Es ist möglich, darauf zu bestehen, eine Auskunft über alle gespeicherten und verarbeiteten Daten zu erhalten.

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Die Auskunft muss neben den Daten selber auch angeben, welche Informationen zu welchem Zweck verarbeitet werden und an wen sie weitergegeben wurden oder noch werden. Handelt es sich um Daten, die man nicht in irgendeiner Form selber zur Verfügung gestellt hat, ist auch die Herkunft anzuführen. Auch über Speicherdauer bzw. Kriterien für unterschiedliche Fristen ist zu informieren.

Das Auskunftsdokument muss möglichst übersichtlich und verständlich gehalten werden. Elektronische Auskunftsanfragen können auch elektronisch beantwortet werden, der Standardweg ist allerdings eine postalische Zusendung. Eine mündliche Beauskunftung ist auf Wunsch möglich, auch hier aber nur unter Sicherung der Identität. (gpi, 27.12.2018)