Dass potenziell tödliches Fallenstellen kein Kavaliersdelikt ist, hat nun ein 22-jähriger Deutscher vor Gericht zu spüren bekommen.

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Innsbruck/Nürnberg – Während die Verteidigung versuchte, das Ganze als besoffene Blödheit junger Betrunkener darzustellen, ging die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord aus. Im Mai hatte ein 22-Jähriger im oberpfälzischen Berching ein schwarzes Nylonseil über einen Weg gespannt – mit der erklärten Absicht, Radfahrer zu Fall zu bringen.

Die Falle wurde einem 54 Jahre alten Radler zum Verhängnis. Er fuhr ungebremst gegen das Seil, stürzte und verletzte sich dabei schwer. Der Mann erlitt innere Blutungen des Kehlkopfes, einen Halswirbelbruch, eine Kopfplatzwunde und Prellungen. Er sei bis heute nur eingeschränkt arbeitsfähig, berichten Medien.

Staatsanwaltschaft sah Mordversuch

Nun bekam der Täter vor Gericht die Rechnung für sein Tun präsentiert: drei Jahre und drei Monate unbedingte Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Richter kam damit nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft nach, die dem Täter versuchten Mord vorwarf und ihn für mindestens fünf Jahre hinter Gittern sehen wollte.

Die Alkoholisierung des Mannes zum Tatzeitpunkt wurde als mildernd berücksichtigt. Allerdings verzichtete der Richter auf die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe, weil eine solch "unsinnige Tat" abschreckend hart geahndet werden sollte. Der 17-jährige Mitangeklagte, der die Tat beobachtet und nicht verhindert hatte, kam mit drei Wochen Dauerarrest nach Jugendstrafrecht davon.

Milde für heimischen Jäger

Auch in Österreich hat im Mai 2018 ein ähnlicher Fall für Aufregung gesorgt. Ein Jäger hatte in einem Wald in Neukirchen an der Enknach einen Draht auf Kopfhöhe über einen bei Mountainbikern und Motocrossfahrern beliebten, dafür aber nicht freigegebenen Weg gespannt. Nur durch einen glücklichen Zufall wurde niemand verletzt, weil die Falle rechtzeitig entdeckt wurde. Anders als in Deutschland ließ das Gericht in diesem Fall Milde walten. Der Täter kam mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie einer unbedingten Geldstrafe von 2.000 Euro davon. Und man hat ihm die Jagdkarte sowie den Waffenbesitzschein entzogen. (Steffen Arora, 18.12.2018)