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Ob auch Gesichtserkennung eingesetzt werden soll, ist noch unklar.

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Wien – Die Pläne des Innenministeriums, künftig über eigens einzurichtende "Schnittstellen" Zugriff auf Livebilder von Überwachungskameras zu erhalten, sorgen weiter für Diskussionen. DER STANDARD hatte im September darüber berichtet, dass die Landespolizeidirektionen bereits damit begonnen haben, die dafür nötigen technischen Anforderungen bei Rechtsträgern des öffentlichen Bereiches sowie des privaten, sofern diese mit öffentlichem Versorgungsauftrag ausgestattet sind, einzufordern. Neos-Mandatar Nikolaus Scherak hat daraufhin eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gestellt.

Keine Informationen zum Rechtsrahmen

Es sei "beunruhigend", was der Innenminister vorhabe, sagt Scherak. Denn wie aus der Anfragebeantwortung hervorgeht, wird an der technischen Umsetzung des Livezugriffes gearbeitet, ohne dass dafür bereits rechtliche Rahmenbedingungen vorliegen würden. "Im Rahmen des laufenden Projektes ist auch ein entsprechender Prozess hinsichtlich der Zugriffsmöglichkeiten und der Formerfordernisse in Ausarbeitung", heißt es dazu aus Kickls Ministerium. Zudem werden die Schnittstellen "dauerhaft funktionsfähig sein", was für Scherak wiederum "massive Missbrauchsmöglichkeiten" eröffnet. Damit könne das Innenministerium "am Gesetz vorbei überwachen", befürchtet der Neos-Abgeordnete.

Die Frage, ob auch neue Techniken wie etwa Gesichtserkennungssoftware bei der Live-Überwachung zum Einsatz kommen sollen, lässt das Ministerium offen: "Die Methoden zur Verarbeitung und der detaillierte Verarbeitungsprozess sind Gegenstand der Projektarbeit. Ebenso ist die Frage, ob Programme, die die Auswertung des Videomaterials erleichtern, zum Einsatz kommen werden, Gegenstand der Projektarbeit." Scherak warnt in dem Zusammenhang vor dem "umfassenden Überwachungsstaat", der die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich mache.

Spitäler und Flughäfen

Die Pläne des Ministeriums basieren auf der Sicherheitspolizeigesetznovelle vom April dieses Jahres. Österreichweit wurden seitdem hunderte öffentliche Rechtsträger sowie private Unternehmen mit öffentlichem Auftrag von der Polizei kontaktiert, um bekanntzugeben, ob sie einen öffentlichen Ort in ihrem Wirkungsbereich mit Videokameras überwachen. Darunter sind Volksschulen ebenso wie Spitäler, aber auch Flughäfen, öffentliche Verkehrsbetriebe und sogar Kläranlagenbetreiber. Insgesamt sollen so tausende Kameras im ganzen Land für die Polizei in Echtzeit Bilder liefern.

Offen ist wie gesagt die Frage, wann sie auf diese Bilder zugreifen darf und wie man missbräuchliche Verwendung dieses Überwachungsapparates verhindern will. Denn ein richterlicher Beschluss wird dazu nicht nötig sein, die Polizei beschließt den Zugriff nach eigenem Ermessen. Zwar soll dies nur "im Einzelfall" passieren, doch Formulierungen wie "zur Vorbeugung wahrscheinlicher Angriffe" lassen hier sehr viel Interpretationsspielraum zu. (Steffen Arora, 17.12.2018)