Reagiert auf den Höchstrichter-Entscheid: der Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky.

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Wien – Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) über mutmaßlich illegale Doppelstaatsbürger türkischer Abstammung hat erste Konsequenzen: Der zuständige Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) erklärte am Dienstag via Aussendung, dass die MA 35 rasch die nötigen Schritte einleiten wird, um ähnlich gelagerte Verfahren im Sinne des Erkenntnisses und für die Betroffenen positiv zu beenden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger würden in den kommenden Wochen über die Beendigung ihrer Verfahren informiert.

"Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis klargestellt, dass die von der FPÖ übermittelte Liste kein taugliches Beweismittel für den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ist. Ich bin erfreut darüber, dass der Verfassungsgerichtshof in dieser für die Betroffenen belastenden und existenzbedrohenden Situation rasch entschieden hat", wird Czernohorszky zitiert. "Mir war es von Beginn an wichtig, dass die Behörden in dieser Angelegenheit sorgfältig und zügig handeln, damit die Betroffenen Rechtssicherheit haben."

Insgesamt sind beziehungsweise waren in Wien rund 18.000 Fälle anhängig. Positiv beendet werden wohl nun die meisten. Denn der "absolut überwiegende" Teil sei ähnlich gelagert wie jener, der nun vom Verfassungsgerichtshof entschieden wurde. Das erläuterte ein Sprecher von Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) auf Anfrage der APA. 34 Verfahren sind bereits negativ rechtskräftig beendet worden, hieß es.

Kritik an FPÖ

Gleichzeitig übt Czernohorszky Kritik an der Freiheitlichen Partei: "Der FPÖ ging es stets darum, zu verunsichern, zu spalten und ein politisches Spiel auf dem Rücken von tausenden Menschen zu spielen." Es sei bezeichnend für das Rechtsverständnis der FPÖ, dass Klubobmann Johann Gudenus nun auch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs nicht ernst nehme.

Gudenus hatte am Montag dem Höchstgericht widersprochen: "Aus unserer Sicht ist die Liste nach wie vor authentisch, und wir sind davon überzeugt, dass sie der türkischen Wählerevidenz entspricht."

Der VfGH hatte einem Mann recht gegeben, dem der Entzug des österreichischen Passes drohte. Das Höchstgericht hatte unter anderem festgehalten, dass es nur eine Vermutung sei, dass der Inhalt eines verwendeten Verzeichnisses eine tatsächliche Wählerevidenzliste wiedergebe. (APA, red, 18.12.2018)