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Betriebsversammlung in den ersten Dezembertagen. Die Zeichen standen auf Sturm. Jetzt hat man sich doch geeinigt.

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Rechtzeitig ist der Weihnachtsfriede eingekehrt. In der Nacht auf Dienstag nach mehr als zwölf Stunden waren sich die Handels-KV-Verhandler endlich eins. Arbeitgeberverhandler Peter Buchmüller sagte, er habe "alles auf den Tisch gelegt, was ich hatte". Für die Gewerkschaft ist das Ergebnis "wirklich herzeigbar". Hier die Details:

Höhere Gehälter: Das Lohnplus war wie immer die die härteste Nuss, gesteht die Chefverhandlerin der GPA-djp Anita Palkovisch gegenüber dem STANDARD ein. Ab Jänner steigen die Gehälter für rund 450.000 Handelsangestellte um 2,5 Prozent, mindestens aber um 48 Euro. Für die unteren Gehaltsstufen gibt es somit ein Plus von 3,2 Prozent. Über alle Tarifstudien gerechnet, beträgt das Plus 2,66 Prozent. Damit liegt der Zuwachs einen halben Prozentpunkt über der prognostizierten Inflationsrate. Auch dürfen die Angestellten am 24. Dezember – ab 2019 – eine Stunde früher heimgehen; diese wird trotzdem bezahlt.

Lehrlinge: Wer sich zur Fachkraft im Handel ausbilden lässt, dürfte sich besonders freuen: Durchschnittlich steigen die Lehrlingsentschädigungen um acht Prozent: Im ersten Lehrjahr beträgt die Entschädigung künftig 650 Euro und klettert auf letztlich ab 2020 auf 1.200 Euro im vierten Lehrjahr.

Neue Ansprüche: Die Gewerkschaften hatten einen "heißen Herbst" versprochen. In den KV-Verhandlungen wollen sie vieles umsetzen, das nicht von der türkis-blauen Regierung auf dem Gesetzesweg zu erwarten ist bzw. als Ausgleich für das Arbeitszeitgesetz wirkt. Im Handel wurden nun einige neue Ansprüche in den Kollektivvertrag geschrieben: Künftig besteht Anspruch auf eine – nicht zusammenhängende – Viertagewoche. Beschäftigte können damit ihre Arbeitszeit besser bündeln. Wer Teilzeit arbeitet, das betrifft 40 Prozent in der Branche, kann seine Stunden auf entsprechend weniger Tage konzentrieren. Auch der neue Anspruch auf Altersteilzeit gilt für bestehende Teilzeitkräfte. Ein Mindestbeschäftigungsausmaß ist dabei gesetzlich garantiert.

Künftig gelten statt bisher zehn 24 Monate Karenzanrechnung. Dabei geht es um Ansprüche im Betrieb, die mit der Zeit erworben werden, etwa die sechste Urlaubswoche. Künftig dürfen Mitarbeiter auch in Bildungskarenz gehen, wenn es zu ihrem Betätigungsfeld passt. (slp, 18.12.2018)