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Unternehmen sollen mit dem Kennzeichen "staatlich geprüft" gekennzeichnet werden.

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Wien – Das Wirtschaftsministerium schlägt die Einführung eines Gütesiegels für reglementierte Gewerbe (ohne Handwerke) vor. Das Siegel mit Bundeswappen soll diese Gewerbe als "staatlich geprüft" ausweisen und ist dem Siegel der Meisterbetriebe sehr ähnlich. Laute Kritik daran äußert jetzt die Kammer der Ziviltechniker für Wien, Niederösterreich und dem Burgenland.

Seit 4. Dezember ist der Entwurf des Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zu einer entsprechenden Verordnung in Begutachtung. Die Verordnung soll für mehr Transparenz bei der Qualifikation von Gewerbetreibenden (ohne Handwerke) sorgen, heißt es darin. Derzeit müssen Personen, die reglementierte Gewerbe (ohne Handwerke) ausüben, ihre Qualifikation durch Ablegung einer Befähigungsprüfung nachweisen.

Diese Qualifikation sei allerdings zu wenig transparent und ihr Wert werde nicht hoch genug eingeschätzt, so der Entwurf. Auch stehe die Befähigungsprüfung der Meisterprüfung sowohl was die Dauer als auch was die Anforderungen betreffe in nichts nach, betonte ein Sprecher der Wirtschaftsministerin gegenüber der APA.

Staatlich geprüfte Gewerbetreibende

Durch die Verordnung soll ein Gütesiegel geschaffen werden, das diese Gewerbereibenden als "staatlich geprüft" ausweist und so die Qualifikation herausstellen soll. Derzeit besteht ein solches Gütesiegel nur für Handwerksbetriebe. Haben der Inhaber oder der gewerberechtliche Geschäftsführer eines Handwerksbetriebs die Meisterprüfung erfolgreich absolviert, dürfen sie sich "Meister" bzw. "Meisterbetrieb" nennen und das Siegel mit Bundeswappen verwenden.

Laut BMDW soll das neue Gütesiegel positive Werbeeffekte in einem zweistelligen Millionenbetrag einbringen. Die betroffenen Unternehmen könnten mit 100 Euro Werbeeffekte pro Unternehmen durch Verwendung des Gütesigels rechnen, heißt es im Entwurf. Das Ministerium rechnet damit, dass künftig 150.000 Betriebe von dem Gütesiegel Gebrauch machen könnten.

Kritik von Ziviltechnikern

Die Kammer der Ziviltechniker – dazu zählen beispielsweise Architekten – für Wien, Niederösterreich und dem Burgenland kritisiert die mögliche Einführung eines solchen Siegels scharf und befürchtet, dass das Bundeswappen dadurch künftig "inflationär" verwendet werden könnte. "Das Transparentmachen ist durchaus nachvollziehbar und das unterstützen wir", betonte Präsident Erich Kern. Trotzdem könne man dieses Problem auch anders lösen, erklärte er am Dienstag gegenüber der APA.

Die Einführung eines solchen Siegels könnte laut Kern mehrere negative Folgen nach sich ziehen. Vor allem befürchtet er, dass Kunden künftig keinen Unterschied zwischen den Betrieben mehr erkennen könnten. "Das Staatswappen wurde in der Vergangenheit nicht aus Jux und Tollerei vergeben", so Kern. Das Siegel solle zeigen, dass ein Betrieb höhere Standards habe.

Im Ausland, wo man internationale Standards zu erfüllen habe, würden bereits jetzt häufig Akkreditierungen oder Zertifizierungen vorgeschlagen werden, erklärte Kern. Allerdings sei es in Österreich immer noch so, dass man einem Meister die Erfüllung solcher Standards zutraue. "Wenn allerdings jetzt jeder Beruf in Österreich ein Wappen trägt, werden wir nicht mehr mit dieser Ausbildung argumentieren können", befürchtet er.

Negative Werbeeffekte

Zudem glaubt er nicht an die positiven Werbeeffekte, die im Entwurf genannt werden. Man vergesse dabei, welche negativen Werbeeffekte ein solches Siegel für jene Betriebe habe, die das Bundeswappen bereits führen dürfen. "In Summe ist das ein schlechtes Geschäft für die Gesellschaft und es wird am Markt nicht ersichtlich, wer welche Qualifikation hat", sagte Kern.

Kritik äußerte er auch über die Vorgehensweise der Bundesregierung, denn man bemerke derzeit keine öffentliche Diskussion über dieses Thema. "Wir finden das schade, dass man hier nicht öffentlich diskutieren kann, sondern dass hier die Regierung etwas durchpeitscht, ohne mit den Leuten zu sprechen", so Kern.

Die Begutachtungsfrist des Entwurfs soll am 11. Jänner kommenden Jahres enden. (APA, 19.12.2018)