"Kurier"-Herausgeber Helmut Brandstätter war mit seiner Klage gegen "Österreich" erfolgreich.

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Wien – "Kurier"-Herausgeber Helmut Brandstätter gewinnt eine Klage gegen Wolfgang Fellners Mediengruppe Österreich. "Österreich" muss eine Entschädigung in der Höhe von 9.000 Euro zahlen, Widerrufe veröffentlichen sowie die Prozesskosten von über 12.500 Euro übernehmen. Das Urteil, das dem STANDARD vorliegt, ist rechtskräftig. Auf Facebook schreibt Brandstätter von "Fellners Unwahrheiten", die nach zweieinhalb Jahren vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurden.

Stein des Anstoßes waren zwei Artikel in "Österreich", die am 21. und 22. August 2016 unter den Titeln "Kurier-Chef versorgt Sohn im Büro von Kern" und "Wirbel um Kurier-Chef Brandstätter: Hat er Sohn bei ÖBB-Chef Kern versorgt?" erschienen sind – der STANDARD berichtete über die Causa und den Prozess.

"Österreich" behauptete etwa, dass Brandstätter seinen Sohn "auf einem hoch bezahlten Job" bei den ÖBB untergebracht habe. Zum damaligen Zeitpunkt stand SPÖ-Chef Christian Kern an der Spitze der Bahn. Die ÖBB hätten sich wiederum auf diese Weise das Wohlwollen des "Kurier"-Chefs erkauft, der dann später, als Kern bereits Kanzler war, nicht mehr kritisch über den SPÖ-Chef berichtet hätte, so der Vorwurf.

"Wahrheitswidrige Behauptung"

Der damalige "Kurier"-Chefredakteur, der seit Martina Salomons Inthronisierung als Redaktionsleiterin nur mehr als Herausgeber fungiert, klagt daraufhin "Österreich". Das Oberlandesgericht Wien sah in den Artikeln eine "wahrheitswidrige Behauptung". Der Vorwurf, Brandstätter sei in seiner redaktionellen Gestion käuflich, tangiere die "Grundfesten der journalistischen Ehre" und berühre das "journalistische Selbstverständnis", heißt es in dem Urteil etwa.

Wolfgang Fellner legte Berufung ein und ging durch alle Instanzen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision zurückgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. "Österreich" muss den Widerruf binnen 14 Tagen veröffentlichen. Laut Brandstätter-Anwalt Michael Borsky von der Kanzlei Ruggenthaler, Rest & Borsky Rechtsanwälte betreffe das sowohl eine Wochentagsausgabe als auch am Sonntag und online. (omark, 19.12.2018)