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Wien – Eine Verpartnerung zwischen zwei Homosexuellen muss nicht aufgelöst werden, bevor ab Jänner 2019 eine Ehe geschlossen wird. Dies hat das Innenministerium, verantwortlich für das Personenstandswesen, nun in einem Infoschreiben an die Länder klargestellt. Unklarheiten bleiben danach aber dennoch, wie die Stadt Wien kritisiert.

Ab 1. Jänner 2019 können homosexuelle Paare an Österreichs Standesämtern den Bund der Ehe schließen. Hetero-Paare wiederum können dann die bisher für gleichgeschlechtliche Beziehungen vorgesehene Eingetragene Partnerschaft eingehen. Offen war zuletzt aber noch, wie die Standesämter damit umzugehen haben, wenn zwischen Verpartnerung und Ehe gewechselt wird.

Im Informationsschreiben des Innenministerium, das der APA vorliegt, heißt es nun, dass nach gemeinsamer Ansicht des Innen- sowie des Justizressorts die Bestimmungen bis zu einer allfälligen legistischen Klarstellung verfassungskonform dahingehend interpretiert werden können: "Dass eingetragene Partner miteinander eine Ehe schließen können, ohne dass zuvor ihre Eingetragene Partnerschaft aufgelöst werden muss". Ebenso könne ein verheiratetes Paar miteinander eine Eingetragene Partnerschaft begründen, ohne dass zuvor die Ehe aufgelöst werden muss.

Eine solche nachträgliche Eheschließung bzw. Begründung einer Eingetragenen Partnerschaft hätte zur Folge, dass die zuvor geschlossene Ehe oder Partnerschaft in der neuen Beziehung aufgeht und daher als aufgelöst gilt. Das Innenministerium kündigt in dem Schreiben außerdem an, dass nähere Informationen zur technischen Umsetzung in einem gesonderten Schreiben kommen.

Wien nennt Vorgehen "unprofessionell"

Aus Wien kommt lautstarke Kritik am Vorgehen von Türkis-Blau. "Wie die Bundesregierung hier mit den Betroffenen umgeht, ist höchstgradig unprofessionell", hieß es aus dem Büro des für Standesämter zuständigen Stadtrats Peter Hanke (SPÖ) in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Erst 382 Tage nach dem VfGH-Erkenntnis reagiere man auf die neue Rechtslage. Wobei man im Rathaus vermutet, dass der Bund auch nur deshalb tätig geworden sei, weil die Stadt am gestrigen Donnerstag in Eigenregie Umsetzungsbestimmungen für die Wiener Standesbeamten veröffentlicht hat.

Unzufrieden ist Wien aber trotz des nun erfolgten Ministeriumsschreibens, da sich dieses nur mit dem Wechsel von Ehe in die Eingetragene Partnerschaft und umgekehrt beschäftigt: "Alle anderen Fälle von binationalen Ehen und unter welchen Voraussetzungen diese geschlossen werden dürfen oder die Frage der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen (im Ausland geschlossenen, Anm.) Ehen wurden schlicht nicht erwähnt." Das sei "dilettantisch" und verunsichere sowohl Standesbeamte als auch jene, die sich 2019 das Ja-Wort geben wollen, ärgert man sich im Hanke-Büro. (APA, 21.12.2018)