Wien – Für Menschen, deren Geschlecht nicht eindeutig männlich oder weiblich ist, ist ab 1. Jänner eine entsprechende Eintragung im Personenstandsregister und in Urkunden möglich. Die Feststellung, ob eine solche "Variante der Geschlechtsentwicklung" (VdG) vorliegt, muss durch ein ärztliches Fachgutachten bestätigt werden, teilte die Regierung am Freitag mit.

Um welches ärztliche Gutachten es sich handelt – etwa welcher Facharzt konsultiert werden beziehungsweise welche Diagnose vorliegen muss und ob auf körperliche Merkmale Bezug genommen wird –, konnte das Innenministerium dem STANDARD vorerst nicht erläutern.

Eintrag "divers"

Der mit der Materie vertraute Rechtsanwalt Helmut Graupner betonte in einem Gespräch mit dem STANDARD bereits, dass es auf körperliche Aspekte in jedem Fall nicht ankommen dürfe. Denn auch bei einem Wechsel des Geschlechtseintrags von "männlich" auf "weiblich" und umgekehrt dürfen diese keine Rolle spielen. Das wurde bereits vor einigen Jahren gerichtlich entschieden.

Betroffene und Interessengruppen wie etwa der Verein intergeschlechtlicher Menschen Österreich (Vimö) haben vor einer restriktiven Umsetzung dieser Art bereits im Vorfeld gewarnt. Über die eigene Geschlechtsidentität könne nur die betroffene Person Auskunft geben: "Viele intergeschlechtliche Menschen haben überdies keine klare Diagnose, und Untersuchungen (physisch oder psychiatrisch) können bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben, retraumatisierend wirken", schrieb der Verein Vimö in einer Stellungnahme im Vorfeld.

Der neue alternative Geschlechtseintrag lautet "divers". Der Begriff orientiert sich an einem Vorschlag der Bioethikkommission und wurde auch vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als Möglichkeit genannt. Künftig wird es überdies möglich sein, bei der Eintragung und Beurkundung der Geburt die Eintragung des Geschlechts vorübergehend offen zu lassen. (van, APA, 21.12.2018)