Wien – In einem neuen Rundschreiben hat die FMA Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und sonstigen Finanzfirmen eine gesammelte Interpretation geschickt, wie mit den Sorgfalts-/Meldepflichten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz in der Praxis umzugehen ist. Erstmals im Schreiben enthalten ist das Banking per Video, wie überhaupt verschiedenen Identifikationsvorgaben einiger Raum gewidmet ist.

Seit 2017 können Kunden auch in Österreich bei den Banken per Videotelefonat und Onlinelegitimation am Computer, Handy oder Tablet Konten eröffnen. Der Chat wird aufgenommen, das Gesicht des Kontowerbers mit seinem Lichtbildausweis abgeglichen. Um Manipulationen bei der Online-Identifikation zu verhindern, indem etwa nur ein Foto vor die Kamera gehalten wird, soll die zu identifizierende Person nach Aufforderung des Bankmitarbeiters (jedenfalls einmalig) den Kopf bewegen, um so die Illusion eines Standbildes zu vermeiden, schreibt die Finanzmarktaufsicht (FMA).

Qualifizierte elektronische Signatur

Als weitere Sicherheitsmaßnahme gilt die Pflicht, die Seriennummer des verwendeten Lichtbildausweises vorzulesen. Damit soll eine Verknüpfung zwischen der Telefonaufzeichnung und den Bildschirmkopien hergestellt werden. Mit der "qualifizierten elektronischen Signatur" kann die persönliche Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises ersetzt werden.

Nachdem insgesamt viele Legitimations- und Dokumentationsvorschriften strenger geworden sind, wurden bei kleineren Sparformen wie Sparvereinen oder beim Schulsparen in der Folge wieder technische Vereinfachungen verordnet. Demnach können die Banken Mitglieder von Sparvereinen vereinfacht identifizieren, und zwar durch ein Vereinsorgan anhand einer Liste mit Namen, Geburtsdaten und Adressen der Sparvereinsmitglieder. Ähnliches gilt für das Schulsparen. Bei Klassen-Sammelschulspareinlagen reicht zur Identifizierung – treuhändig durch einen Lehrer oder eine Lehrerin – eine Kopie des Schülerausweises. Den Banken müssen für die Sammelkonten auch hier Listen mit Namen, Geburtsdaten und Adressen der teilnehmenden Schüler vorliegen. Einzelsparbücher sind laut FMA sowohl beim Sparverein als auch beim Schulsparen nicht nötig. Diese Annahme, zum Teil auch einzelner Banken, hatte in den vergangenen Jahren einige Sparvereine zur Aufgabe bewogen.

Erleichterungen für Inlandsgeldtransfers

Erleichterungen hat die Finanzmarktaufsicht in letzter Zeit auch für bestimmte Inlandsgeldtransfers verfügt. Verschärfungen gab es für Geschäfte und Transaktionen mit Personen, die in Hochrisiko-Ländern niedergelassen sind.

Schon 2015 wurde Flüchtlingen die Erstidentifizierung für ein Bankkonto erleichtert, um sie nicht von nötigen Zahlungen abzuschneiden. Asylwerber, Asylberechtigte und Fremde ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind (Geduldete), besitzen in vielen Fällen kein anderes Identitätsdokument als den Ausweis, der ihnen nach Asylgesetz oder Fremdenpolizeigesetz ausgestellt wurde (Verfahrenskarte, Aufenthaltsberechtigungskarte, Karte für Asylberechtigte, Karte für subsidiär Schutzberechtigte, Karte für Geduldete).

Temporäre Verfahrensdokumente

Diese Verfahrensdokumente werden grundsätzlich nur temporär ausgestellt. Es kommt vor, dass das Geburtsdatum nicht bekannt ist und auf diesen Ausweisdokumenten ein unvollständiges oder vermutlich fiktives Geburtsdatum – in den meisten Fällen der 1. Jänner – angeführt wird. Derartige Aufenthaltsdokumente mit einem möglicherweisen fiktiven Geburtsdatum sind laut FMA nicht per se zur Identifizierung ungeeignet, können nach Einzelbeurteilungen aber zur Eröffnung eines Bankkontos angenommen werden.

Neben Anleitungen zur Anwendung vereinfachter bzw. verstärkter Sorgfaltspflichten (z.B. auch im Umgang mit politisch exponierten Personen) geht es im Rundschreiben der Aufseher ("Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung") zudem um Konkretisierungen zu Informationen, die im Laufe einer Geschäftsbeziehung über Kunden bzw. deren wirtschaftliche Eigentümer bzw. Treugebern einzuholen sind, und um die Prüfung zur Mittel-Herkunft. (APA, 27.12.2018)