Feuerwerkskörper werden in Österreich in vier Kategorien unterteilt – im Normalfall sind alle vier in Ortsgebieten verboten.

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Nach dem Tod eines 17-Jährigen im oberösterreichischen Eberschwang durch eine Kugelbombe werden Forderungen nach Konsequenzen laut: Sicherheitslandesrat Elmar Podgorschek (FPÖ) spricht von einem "massiven Problem" und fordert eine Gesetzesverschärfung. Er könne sich etwa vorstellen, dass Feuerwerke nur noch nach einer speziellen Schulung abgeschossen werden dürfen.

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Schon jetzt ist der Umgang mit Silvesterknallern und Feuerwerkskörpern strikt geregelt: Sie werden je nach Gefährlichkeit in vier Kategorien eingeteilt. Aus diesen folgen unterschiedliche Altersbeschränkungen oder sonstige Voraussetzungen für den Besitz und die Verwendung.

Manche Feuerwerkskörper erst ab 18

Von Gegenständen der ersten Kategorie (F1) geht sehr geringe Gefahr aus. Darunter fallen etwa Knallerbsen oder auch Sprühkerzen. Sie dürfen ab zwölf Jahren verwendet werden. Unter die zweite Kategorie fallen zum Beispiel Schweizer Kracher, sie dürfen nur im Freien verwendet werden und sind ab 16 Jahren erlaubt. Für beide Kategorien ist keine Fachkenntnis erforderlich.

Sowohl für die Kategorie F3 (ab 18 Jahren)* als auch für die Kategorie F4 (ab 18 Jahren) braucht man einen Pyrotechnikausweis, der die nötigen Sach- beziehungsweise Fachkenntnisse nachweist.

Verbotszone Ortsgebiet

Bundesweit sind innerhalb von Ortsgebieten Feuerwerkskörper aus der zweiten Kategorie verboten. Bürgermeister können dazu aber Ausnahmen erlassen. So erlaubte zum Beispiel die Stadt Salzburg an 13 Stunden – von 31. Dezember 2018, 12 Uhr, bis Dienstag, 1. Jänner 2019, 1 Uhr nachts – Feuerwerkskörper Kategorie F2 auch in der Stadt. Ausgenommen waren einzelne Gebiete wie der Domplatz oder der Mozartplatz.

In Wien gab es keine Ausnahmen, jede privat abgefeuerte Rakete in der Stadt war also eine Straftat. Die Polizei kann jedoch nur dagegen vorgehen, wenn sie Täter "auf frischer Tat" erwischt, wie ein Sprecher der Landespolizei Wien sagt. Wenn jemand aus einem Innenhof eine Rakete abfeuere, sei es bereits zu spät.

Egal, ob im Ortsgebiet oder außerhalb: Neben großen Menschenansammlungen oder Tankstellen oder in der Nähe von Krankenanstalten, Kinder- und Altersheimen oder Kirchen dürfen keine F2-Feuerwerkskörper gezündet werden. Davon kann auch ein Bürgermeister keine Ausnahme erlassen. Wer das Gesetz bricht, muss mit Strafzahlungen von bis zu 3600 Euro rechnen.

Auf den Umgang kommt es an

Eine Kugelbombe wie jene des 17-Jährigen sei "im Grunde eine Rakete, nur in anderer Form", sagt Kurt Schneider, Sprengstoff-Experte der Polizei Oberösterreich, zum STANDARD. Dementsprechend sei sie genauso gefährlich oder ungefährlich wie eine Rakete. Es komme auf den fachgerechten Umgang an. "Auch bei einer Sprühkerze am Christbaum kann man sich das Gesicht verbrennen", sagt Schneider.

Die Kugelbombe fiel vermutlich in die dritte oder vierte Kategorie – welche genau, hänge von ihrer Größe ab. Das heißt, dass sie ohne entsprechende Berechtigung keinesfalls gezündet und auch nicht gekauft hätte werden dürfen: Eine solche sei im Fachhandel zu erwerben und dürfe nur an Berechtigte weitergegeben werden, erläutert Schneider. Wo der 17-Jährige die Bombe her hatte, werde noch ermittelt.

Vier Tote durch Pyrotechnik

In den letzten Jahren habe sich die Anzahl der Unfälle mit pyrotechnischen Gegenständen gehäuft, berichtet der Experte: "Das liegt vor allem an illegalen Importen, etwa aus Tschechien, die in der Regel recht günstig sind."

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) gibt an, dass sich jährlich rund 200 Personen durch Pyrotechnik so schwer verletzen, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund die Hälfte aller Verletzen waren zwischen 15 und 24 Jahre alt. Vom Jahr 2012 bis zum_Jahr 2017 sind laut KFV vier Menschen in Zusammenhang mit pyrotechnischen Produkten tödlich verunglückt. Alle vier waren Männer. (Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 2.1.2019)