Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) hat sich in der Vergangenheit immer wieder zugunsten des "digitalen Vermummungsverbots" geäußert.

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"Unser Neujahrsbaby heißt Hendrik Strache und kein Kanakenbaby!!!" Mit diesem rassistischen Kommentar empörte zum neuen Jahr ein Instagram-Konto, das sich selbst als jenes der FPÖ Burgenland bezeichnete. Die Bundesregierung möchte solche Fälle in Zukunft unterbinden, indem sie eine Deanonymisierung im Netz erwirkt. Sie bezeichnet die Pläne, zu denen aktuell Gespräche laufen, als "digitales Vermummungsverbot".

Laufende Gespräche

Zwar hatte man zunächst betont, dass es sich um keine Klarnamenpflicht handelt, in der Praxis könnte es aber nach Plänen der zuständigen Arbeitsgruppe möglich sein, auch bei Postings, die bloß potenziell strafrechtlich relevant sind, den Namen und die Telefonnummer des Verfassers zu verlangen.

Bei den Gesprächen wird nämlich erwogen, dass sich User auf Onlineplattformen künftig mit Klarnamen, also Vor- und Nachnamen, registrieren müssen. Zusätzlich müssten sie ihre Handynummer angeben und diese mittels eines Codes per SMS verifizieren. Danach soll es weiterhin möglich sein, Beiträge unter einem Pseudonym zu verfassen.

Kritik von der ehemaligen Abgeordneten der Grünen, Sigi Maurer.

Direkt bestätigen möchte das das Medienministerium von Gernot Blümel (ÖVP) nicht, da es "Teil der laufenden Ausarbeitung in der Arbeitsgruppe" sei, sagt eine Sprecherin zum STANDARD. Allerdings werden solche Pläne wohl in Erwägung gezogen, jedoch vorerst nicht öffentlich kommuniziert. Man wolle "den laufenden Gesprächen auf Regierungsebene nicht vorgreifen", heißt es vonseiten der ÖVP.

SIM-Karten-Registrierungspflicht als Hilfsmittel

Sollten die Pläne realisiert werden, bedient die Regierung sich der SIM-Karten-Registrierungspflicht, die seit 1. Jänner gilt. Sie ist Teil der Maßnahmen des im April 2018 beschlossenen Überwachungspakets. Wer eine Wertkarten-SIM kauft, muss persönlich mit einem Lichtbildausweis in einen Handyshop gehen und sich registrieren lassen. Somit sind Nutzer anhand ihrer Rufnummer eindeutig identifizierbar. Auch Nutzer von SIM-Karten, die bereits länger in Verwendung sind, müssen sich bis spätestens 1. September 2019 ausweisen.

Parallel wird überlegt, eine Regelung nach dem Vorbild des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) einzuführen. In Deutschland verpflichtet es Betreiber von Internetseiten seit 2017 dazu, Hassbeiträge innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Plattformen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen Millionenstrafen zahlen, wobei bisher keine verhängt wurden.

Umstrittenes Gesetz

Das NetzDG ist aber nicht unumstritten: Kritiker bemängeln die Entscheidungsmacht über die Meinungsfreiheit, die in die Hände privater Konzerne gelegt wird. Zudem hat sich das Phänomen des sogenannten Overblockings etabliert, also das Blockieren von Inhalten, die eigentlich legal sind, jedoch aufgrund von juristischen Befürchtungen trotzdem entfernt werden. IT-Experten denken, dass es nur "eine Frage der Zeit" ist, bis sich der Europäische Gerichtshof mit dem Gesetz auseinandersetzt.

Unterdessen hat sich auch der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) zu der Debatte gemeldet. Er möchte Hass im Netz bei der nächsten Landeshauptleutekonferenz thematisieren. Zudem fordert er ein bundesweites Strafgesetz. (muz, 3.1.2019)