Der 19-Jährige brach im August 2017 nahe der Radetzkykaserne in Horn zusammen.

Foto: APA/Herbert Pfarrhofer

Fast eineinhalb Jahre sind seit dem Tod eines 19-jährigen Rekruten im niederösterreichischen Horn bereits vergangen. Doch noch immer gibt es keine Entscheidung darüber, ob in der Causa Anklage erhoben wird oder es zur Einstellung des Verfahrens kommt. Anfang August 2017 ist der Wiener nach einem Marsch bei großer Hitze verstorben. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin die Ermittlungen gegen unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen auf. So galt es unter anderem zu klären, ob der Rekrut den Marsch krank absolviert hatte – und das von den Ausbildnern hätte bemerkt werden müssen.

Offene Fragen zu Gutachten

Der Vorhabensbericht über die Ermittlungsergebnisse wurde bereits im Sommer der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium zur Prüfung vorgelegt. Über den Inhalt wurde nichts bekanntgegeben. In Fällen wie diesem, die großes öffentliches Interesse hervorrufen, ist die Staatsanwaltschaft dem Ministerium berichtspflichtig. Das Justizministerium kann weitere ergänzende Ermittlungen beauftragen oder Weisungen erteilen, sofern das Ministerium mit dem Vorhaben der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden ist.

Neue Ermittlungen nach Tod eines Rekruten,
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Und genau das ist bei der Causa des verstorbenen Rekruten passiert. In den vergangenen Tagen traf die Entscheidung des Ministeriums bei der Staatsanwaltschaft Krems ein. Die Kritik: In dem Bericht seien einige Fragen offen geblieben, bestätigt eine Sprecherin des Justizressorts auf STANDARD-Anfrage. Diese würden das medizinische Gutachten betreffen, das ein Sachverständiger erstellt hatte und das unter anderem klären sollte, welchen Einfluss der Marsch auf den Tod des jungen Rekruten hatte. Dabei gehe es um die Todesursache und den Gesundheitszustand des Rekruten.

Der Weisungsrat im Justizministerium fordert daher, dass der Sachverständige der Staatsanwaltschaft die offenen Fragen in einem ergänzenden Gutachten behandelt. Zusätzlich liegt auch ein medizinisches Gutachten vor, das von den Privatbeteiligten in Auftrag gegeben wurde.

Wie lange es dauert, bis es eine Entscheidung gibt, sei offen. Allerdings dürfte es noch einige Monate dauern. Sobald die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, muss ein neuerlicher Bericht an das Justizministerium übermittelt werden. Im November 2017 ging die Staatsanwaltschaft von einer Entscheidung Anfang 2018 aus.

Heer sah keine Verfehlung

Der 19-Jährige war am 3. August 2017 bei einem Marsch im Rahmen der Grundausbildung nach etwa drei Kilometern zusammengebrochen und verstarb im Landesklinikum Horn. Das vorläufige Obduktionsergebnis ergab, dass er sei an Überhitzung gestorben. Eine Woche nach seinem Tod wurde jedoch bekannt, dass er an einem seltenen akuten Infekt gelitten hatte. Die Keimeinschwemmung ins Blut sei geeignet gewesen, eine Sepsis herbeizuführen, teilte die Staatsanwaltschaft Krems damals mit. Zu prüfen galt es, ob die Vorgesetzten den Zustand des Rekruten früher hätten bemerken müssen.

Bereits vor über einem Jahr lag das Ergebnis der heeresinternen Untersuchung vor. Diese kam zu dem Schluss, dass dem Bundesheer keine Verfehlungen angelastet werden können. (Oona Kroisleitner, 3.1.2019)