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Gilt Stricken oder Yoga als Untätigkeit? Auf der Jesuitenwiese gilt das neue Verbot (noch) nicht. Auf der Kaiserwiese neben dem Wurstelprater schon.

Foto: Getty/Markus Schieder

Der Trend, das Verhalten der Menschen im öffentlichen Raum mit Verboten und Verordnungen zu regulieren, hält an. Dass man Menschen generell zutraut, selbst zu wissen, wo man was und wie viel isst oder trinkt, ohne dabei andere zu stören, kann man mittlerweile ausschließen. Auch andere um Almosen zu bitten und abzuwarten, ob diese etwas geben wollen oder nicht, ist schon lange nicht mehr überall in Österreich erlaubt. Und wer sich bei diesem Wetter den Schal ins Gesicht zieht, steht auch schon fast mit einem Fuß im Kriminal.

Eine besondere Verbotsblüte wächst aber im Schatten des Riesenrads. Unweit des alkoholfreien Pratersterns trat von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt eine Hausordnung der Prater GmbH in Kraft, die nicht nur Betteln, Hausieren und Ballspielen, sondern auch "Herumlungern" verbietet. Sie gilt für Wurstelprater und Kaiserwiese.

Nun ist gerade die Kaiserwiese eine Grünfläche zum Herumlungern – man könnte es auch Entspannen, Ausruhen oder Chillen nennen. Die Duden-Definition für herumlungern ist "sich untätig aufhalten, herumdrücken". Das wirft Fragen auf. Muss man vor dem Riesenrad jetzt strammstehen? Gilt Stricken oder Yoga als Untätigkeit? Ballspielen scheidet als Tätigkeit aus. Oder sollte man einfach einen Atemzug lang nachdenken, bevor man das nächste sinnlose Verbot ausspricht? Gegen Leute, die andere belästigen oder stören, konnte man nämlich schon bisher vorgehen. (Colette M. Schmidt, 3.1.2019)