Gottfried Küssel 2014, anlässlich der OGH-Berufungsverhandlung im Justizpalast in Wien. Küssel war in erster Instanz wegen Wiederbetätigung zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe wurde dann auf sieben Jahre und neun Monate reduziert. Nun hat er sie abgesessen.

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Wien – Der wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilte Rechtsextremist Gottfried Küssel wird Ende nächster Woche aus der Haft in der Justizanstalt Wiener Neustadt entlassen, berichtete Ö1 am Samstag. Laut Anwalt Michael Dohr war Küssel seit Anfang 2017 Freigänger und arbeitete tagsüber im Vertrieb einer Getränkefirma.

Küssel war 2013 aufgrund seiner Umtriebe als Initiator der neonazistischen Homepage alpen-donau.info wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt worden. Zunächst war Küssel zu neun Jahren verurteilt worden, diese Strafhöhe wurde allerdings vom Oberlandesgericht Wien reduziert auf sieben Jahre und neun Monate. Küssel hat nun die volle Haftstrafe abgesessen. Anträge auf vorzeitige Haftentlassung wurden allesamt abgelehnt. Küssel sei führende Persönlichkeit der österreichischen Neonazi-Szene und es herrsche eine besondere Gefährlichkeit vor, begründeten Oberlandesgericht bzw. der Oberste Gerichtshof.

Eine elektronische Fußfessel zu beantragen lehnte Küssel selbst ab, erklärte Anwalt Dohr: "Er hat gesagt, wenn man ihm die bedingte Entlassung nicht gibt, dann verzichtet er auch auf die Fußfessel."

Dohr kann sich vorstellen, dass Küssel auch in Zukunft im Vertrieb der Getränkefirma arbeitet. "Es ist natürlich in Österreich nicht sehr einfach, mit dem Namen Küssel einen neuen Job zu bekommen, denke ich einmal." (APA, red, 5.1.2019)